TOP Ö 8: Ausschreibung der ÖPNV-Verkehre im Landkreis Kusel 2015
hier: Aufstellung eines Fahrplan- und Linienkonzeptes für die Vorab-Information nach der EU-Verordnung 1370/07

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung, entsprechend des vorgelegten Vergabe- und Fahrplankonzeptes die Vorinformation und die Ausschreibung zu erarbeiten und zu veröffentlichen.

 


Im Sommer 2015 laufen die Genehmigungen der Linienbündel Kaiserslautern West und Kaiserslautern Nord sowie Pfälzer Bergland (gesamter Landkreis Kusel) aus. Momentan ist das Linienbündel Pfälzer Bergland bis zum 31.07.2015 und die beiden Kaiserslauterer Bündel bis zum 15.08.2015 vergeben. Diese Bündel sollen zum 01.08. bzw. 16.08.2015 neu vergeben werden.

 

Um möglichst ausreichend Wettbewerber für die Vergabeverfahren zu motivieren und damit sicherzustellen, dass der Altbetreiber aller drei Linienbündel sich einem ausreichend großen Wettbewerbsdruck ausgesetzt sieht, um attraktive Angebote einzureichen, schlägt die Vergabestelle des VRN vor, dass alle drei Linienbündel in einem Vergabeverfahren gemeinsam als ein Linienbündel vergeben werden.

 

Unsere Zielsetzung sollte bei der Vergabekonzeption hauptsächlich darauf gerichtet sein, die Vergaben möglichst attraktiv für mittelständische private Unternehmen zu gestalten. Für diese Wettbewerber ist jedoch die Größe der Linienbündel bei steigendem Fahrplanvolumen und Fahrzeugbedarf ein Problem. Durch die Finanzkrise ist es für mittelständische Unternehmen nicht mehr so einfach, eine Fahrzeugfinanzierung bei den Banken zu platzieren. Je größer die Linienbündel, desto eher steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die mittelständischen Verkehrsunternehmen mit der Finanzierung des Fuhrparks überfordert sind. Deshalb empfiehlt die Vergabestelle des VRN unser Linienbündel Pfälzer Bergland in zwei Teilnetze als Lose zu splitten.

 

Damit bei einer Aufteilung des Bündels Pfälzer Bergland in ein nördliches und ein südliches Los das nördliche Los nicht zu unattraktiv ist und aus diesem Grund in diesem Bereich überhaupt kein Wettbewerber gegenüber dem Altbetreiber auftreten, besteht die Möglichkeit der Loslimitierung. Bei einer gemeinsamen Vergabe mit dem Landkreis Kaiserslautern und einer Aufteilung des Bündels Pfälzer Bergland in zwei Lose würden voraussichtlich insgesamt fünf Einzellose (drei in Kaiserslautern und zwei für Kusel) zur Vergabe stehen. Dies würde es ermöglichen, eine Loslimitierung auf max. drei Lose auszusprechen. Das bedeutet, dass jeder Wettbewerber zwar für alle Lose ein Angebot abgeben kann, das er jedoch max. für drei Lose den Zuschlag erhält. Liegt ein Unternehmer in mehreren Losen in der Wertung an der Spitze und würde er deshalb vier oder fünf Lose in der Einzelwertung zugeschlagen bekommen, ist dann eine Entscheidung zu treffen, welche Lose er nicht zugeschlagen bekommt. Auch dies kann mit objektiven Wertungsmaßstäben bereits im Vorfeld festgelegt werden. Es empfiehlt sich dabei, die Entscheidung, welche Lose ein solcher Bieter bekommt, davon abhängig zu machen, welche Zuschlagskombination insgesamt für die Aufgabenträger zum geringsten Zuschussbedarf führt. Das bedeutet letztlich, dass ein Bieter, der in vier Losen im Rahmen der Einzelwertung den Zuschlag erhalten müsste, in demjenigen Los den Zuschlag nicht erhält, bei dem der zweitplatzierte Bieter mit dem geringsten Preisabstand hinter ihm liegt, so dass sich durch die Loslimitierung durch Wegfall des Bestbieters in einem Los der geringstmögliche Zuschussmehrbedarf ergibt.

 

Unter dem Strich ist durch dieses Modell zu erwarten, dass durch eine erhebliche Intensivierung des Wettbewerbs die Preise und somit der Zuschussbedarf der öffentlichen Hand insgesamt sinken wird. Mit der Loslimitierung wird der Altbetreiber gezwungen, für alle Lose attraktive Angebote einzureichen, da er im Vorfeld nicht wissen kann, ob und in welchen Losen eventuell kein Wettbewerb stattfindet und es nicht von sich aus steuern kann, welche Lose am Ende im Rahmen der Limitierung wegfallen, sollte er in mehreren Losen vorne liegen.

 

Die Ausschreibung dieser Beförderungsleistungen muss EU-weit erfolgen. Wir sind nach der EU-Verordnung 1370/07 verpflichtet, spätestens im Sommer 2013 im EU-Amtsblatt eine Vorabinformation zu veröffentlichen, dass diese Leistung im Jahr 2014 ausgeschrieben wird. Diese im Vergaberecht zwingend vorgeschrieben Vorabinformation dient der frühzeitigen Information interessierter Bieter über die beabsichtigte Auftragsvergabe. Durch die Gesetzesnovelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die zum 01.01.2013 in Kraft getreten ist, ist diese Vorabinformation ein entscheidendes Kriterium um die qualitativen und angebotstechnischen Anforderungen der Aufgabenträger zu sichern. Deshalb muss bereits im Rahmen der Vorabinformation festgelegt werden, wie das Fahrplankonzept ab der Neuvergabe aussehen soll.

 

Das Vergabe- und Fahrplankonzept, welches den Kreistagsmitgliedern vorlag, ist mit dem Landkreis Kaiserslautern sowie dem VRN abgestimmt.

 

Der Vorsitzende ging ergänzend zu der Beschlussvorlage nochmals auf die Verbindungen ein, deren Neueinrichtung im Fahrplankonzept vorgesehen sind. Da Ende 2014 die Bahnstrecke Baumholder-Kirn für den Personennahverkehr reaktiviert werde, wolle man eine Direktverbindung von Kusel nach Baumholder einrichten, wodurch man einen Anschluss an die Nahetalbahn erhalte, die Bingen und Saarbrücken verbinde. Diese solle möglichst über die Bundeswehrstraße in Kusel geführt werden, für die man bereits die Freigabe in Aussicht gestellt bekommen habe. In diesem Zusammenhang habe er anregt, diese Linie als Regiobuslinie und somit als Schienenersatzverkehr zu führen, was zur Folge habe, dass der Landkreis hierfür wirtschaftlich nicht verantwortlich sei. Weiterhin sei, neben den bereits angesprochenen Linien, die Neueinrichtung einer Linie von Odenbach bis nach Niederkirchen sowie die Verlängerung der Linie Landstuhl-Reichenbach bis nach Offenbach von Bedeutung. Wirtschaftlich schwieriger zu betreiben sei voraussichtlich die geplante Linie zwischen Lauterecken und Idar-Oberstein. Anschließend sprach er die Vergabekonzeption an und wies darauf hin, dass es sich bei der Linie Kusel-Baumholder um eine optionale Änderung handele. Durch das Vergabeverfahren sowie durch die gemeinsame Vergabe mit dem Landkreis Kaiserslautern hoffe man, dass möglichst viele Strecken eigenwirtschaftlich betrieben werden können, damit der Zuschussbedarf des Landkreises möglichst gering ausfalle.

 

Anschließend nahm Herr Xaver Jung für die CDU-Fraktion Stellung und erklärte, man könne die Konzeption, insbesondere auch unter demographischen Gesichtspunkten, nur begrüßen. Auf seine Anfrage hinsichtlich einer Verbindung von Reichbach nach Kusel erklärte der Vorsitzende, dass diese über das bisherige System der Linienführung hinausgehe und finanziell nicht darstellbar sei.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

33

0

0