Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung,
entsprechend des vorgelegten Vergabe- und Fahrplankonzeptes die Vorinformation
und die Ausschreibung zu erarbeiten und zu veröffentlichen.
Beschlussvorlage:
Im Sommer 2015 laufen die Genehmigungen der
Linienbündel Kaiserslautern West und Kaiserslautern Nord sowie Pfälzer Bergland
(gesamter Landkreis Kusel) aus. Momentan ist das Linienbündel Pfälzer Bergland
bis zum 31.07.2015 und die beiden Kaiserslauterer Bündel bis zum 15.08.2015
vergeben. Diese Bündel sollen zum 01.08. bzw. 16.08.2015 neu vergeben werden.
Um möglichst ausreichend Wettbewerber für die
Vergabeverfahren zu motivieren und damit sicherzustellen, dass der Altbetreiber
aller drei Linienbündel sich einem ausreichend großen Wettbewerbsdruck
ausgesetzt sieht, um attraktive Angebote einzureichen, schlägt die Vergabestelle
des VRN vor, dass alle drei Linienbündel in einem Vergabeverfahren gemeinsam
als ein Linienbündel vergeben werden.
Unsere Zielsetzung sollte bei der
Vergabekonzeption hauptsächlich darauf gerichtet sein, die Vergaben möglichst
attraktiv für mittelständische private Unternehmen zu gestalten. Für diese
Wettbewerber ist jedoch die Größe der Linienbündel bei steigendem
Fahrplanvolumen und Fahrzeugbedarf ein Problem. Durch die Finanzkrise ist es
für mittelständische Unternehmen nicht mehr so einfach, eine
Fahrzeugfinanzierung bei den Banken zu platzieren. Je größer die Linienbündel,
desto eher steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die mittelständischen
Verkehrsunternehmen mit der Finanzierung des Fuhrparks überfordert sind.
Deshalb empfiehlt die Vergabestelle des VRN unser Linienbündel Pfälzer Bergland
in zwei Teilnetze als Lose zu splitten.
Damit bei einer Aufteilung des Bündels Pfälzer
Bergland in ein nördliches und ein südliches Los das nördliche Los nicht zu
unattraktiv ist und aus diesem Grund in diesem Bereich überhaupt kein
Wettbewerber gegenüber dem Altbetreiber auftreten, besteht die Möglichkeit der
Loslimitierung. Bei einer gemeinsamen Vergabe mit dem Landkreis Kaiserslautern
und einer Aufteilung des Bündels Pfälzer Bergland in zwei Lose würden
voraussichtlich insgesamt fünf Einzellose (drei in Kaiserslautern und zwei für
Kusel) zur Vergabe stehen. Dies würde es ermöglichen, eine Loslimitierung auf
max. drei Lose auszusprechen. Das bedeutet, dass jeder Wettbewerber zwar für
alle Lose ein Angebot abgeben kann, das er jedoch max. für drei Lose den
Zuschlag erhält. Liegt ein Unternehmer in mehreren Losen in der Wertung an der
Spitze und würde er deshalb vier oder fünf Lose in der Einzelwertung
zugeschlagen bekommen, ist dann eine Entscheidung zu treffen, welche Lose er
nicht zugeschlagen bekommt. Auch dies kann mit objektiven Wertungsmaßstäben
bereits im Vorfeld festgelegt werden. Es empfiehlt sich dabei, die
Entscheidung, welche Lose ein solcher Bieter bekommt, davon abhängig zu machen,
welche Zuschlagskombination insgesamt für die Aufgabenträger zum geringsten
Zuschussbedarf führt. Das bedeutet letztlich, dass ein Bieter, der in vier
Losen im Rahmen der Einzelwertung den Zuschlag erhalten müsste, in demjenigen
Los den Zuschlag nicht erhält, bei dem der zweitplatzierte Bieter mit dem
geringsten Preisabstand hinter ihm liegt, so dass sich durch die Loslimitierung
durch Wegfall des Bestbieters in einem Los der geringstmögliche
Zuschussmehrbedarf ergibt.
Unter dem Strich ist durch dieses Modell zu erwarten,
dass durch eine erhebliche Intensivierung des Wettbewerbs die Preise und somit
der Zuschussbedarf der öffentlichen Hand insgesamt sinken wird. Mit der
Loslimitierung wird der Altbetreiber gezwungen, für alle Lose attraktive
Angebote einzureichen, da er im Vorfeld nicht wissen kann, ob und in welchen
Losen eventuell kein Wettbewerb stattfindet und es nicht von sich aus steuern
kann, welche Lose am Ende im Rahmen der Limitierung wegfallen, sollte er in
mehreren Losen vorne liegen.
Die Ausschreibung dieser
Beförderungsleistungen muss EU-weit erfolgen. Wir sind nach der EU-Verordnung
1370/07 verpflichtet, spätestens im Sommer 2013 im EU-Amtsblatt eine
Vorabinformation zu veröffentlichen, dass diese Leistung im Jahr 2014
ausgeschrieben wird. Diese im Vergaberecht zwingend vorgeschrieben
Vorabinformation dient der frühzeitigen Information interessierter Bieter über
die beabsichtigte Auftragsvergabe. Durch die Gesetzesnovelle des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die zum 01.01.2013 in Kraft getreten ist,
ist diese Vorabinformation ein entscheidendes Kriterium um die qualitativen und
angebotstechnischen Anforderungen der Aufgabenträger zu sichern. Deshalb muss
bereits im Rahmen der Vorabinformation festgelegt werden, wie das
Fahrplankonzept ab der Neuvergabe aussehen soll.
Das beiliegende Vergabe- und Fahrplankonzept
ist mit dem Landkreis Kaiserslautern sowie dem VRN abgestimmt.
Vergabe- und Fahrplankonzept