Sitzung: 08.07.2013 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0241/2013/2
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, den Nahverkehrsplan
des Landkreises Kusel um folgende Festlegung zu ergänzen:
„Die Festsetzungen des von der Verbandsversammlung des Zweckverbands
Verkehrsverbund Rhein-Neckar beschlossenen gemeinsamen Nahverkehrsplanes
Rhein-Neckar sind in ihrer jeweils geltenden Fassung Gegenstand des
Nahverkehrsplanes des Landkreises Kusel, soweit dieser keine abweichenden
Detailfestlegungen trifft.“
Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar
bildet den Zusammenschluss der ÖPNV-Aufgabenträger im Verkehrsverbund
Rhein-Neckar. Der Zweckverband hat vor allem die Aufgabe, diejenigen Aspekte
des ÖPNV zu regeln, die im Interesse der Fahrgäste nicht isoliert für das
jeweilige Stadt- oder Kreisgebiet, sondern nur einheitlich für den gesamten
Verbundraum erledigt werden können.
Eine Kernaufgabe des Zweckverbandes ist die
Erstellung und Verabschiedung des gemeinsamen Nahverkehrsplans Rhein-Neckar.
Dieser legt die entsprechenden Anforderungen an den Verbundverkehr fest, die
sinnvollerweise nur grenzüberschreitend geregelt werden können. Hierzu gehören
insbesondere die Festlegungen zur Angebotsqualität und zur Qualitätssicherung.
Der gemeinsame Nahverkehrsplan des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar wurde daher
zwischenzeitlich um Regelungen zur „Qualitätssicherung“,
„Verbesserte Fahrgastinformation durch Echtzeitdaten“, „Harmonisierung der
Genehmigungslaufzeiten in den Linienbündeln“, sowie „Tariftreue und Mindestlohn“ ergänzt. Die entsprechenden
Informationen hierzu waren der Beschlussvorlage beigefügt.
Die Festlegungen in den jeweiligen lokalen
Nahverkehrsplänen gewinnen zunehmend an Bedeutung im Genehmigungsverfahren. Bei
ausgeschriebenen Verkehren, die im Wettbewerb vergeben werden und als
sogenannte Dienstleistungsaufträge gelten, wird die Qualität des Angebotes und
die Qualitätssicherung detailliert über einen Vertrag geregelt. Bei
eigenwirtschaftlichen (sog. kommerziellen) Verkehren, bei denen nur die
Linienkonzession von der Genehmigungsbehörde erteilt wird, besteht keine
vertragliche Beziehung zwischen den Aufgabenträgern und den
Verkehrsunternehmen. Daher ist es insbesondere für die Sicherung qualitativer
Mindeststandards im Bereich kommerzieller Verkehre notwendig den
Nahverkehrsplan entsprechend zu ergänzen, da Linienkonzessionen von
Verkehrsunternehmen mit den Vorgaben des aufgestellten Nahverkehrsplanes in
Einklang stehen müssen.
Der Nahverkehrsplan des Landkreises Kusel
enthält keine detaillierten Aussagen zur Qualität, auch ist Tariftreue und
Mindestlohn nicht verankert. Daher wird vorgeschlagen, den Nahverkehrsplan
durch Bezugnahme auf die Festsetzungen des gemeinsamen Nahverkehrsplanes
entsprechend zu ergänzen. Mit dem Verweis auf den gemeinsamen Nahverkehrsplan
werden auch dessen qualitative Festlegungen zu den Bereichen Fahrzeuge,
Vertrieb und Fahrgastinformation Teil des örtlichen Nahverkehrsplans.
Den Träger öffentlicher Belange wurde
entsprechend § 8 Abs. 3 Nahverkehrsgesetz Rheinland-Pfalz Gelegenheit gegeben,
bis 17.06.2013 zu der beabsichtigten Ergänzung Stellung zu nehmen. Bis auf drei
Stellungnahmen, die der Beschlussvorlage beigefügt waren, wurden keine Einwände
erhoben. Die Einwände des LBM Rheinland-Pfalz wurden der Rechtsabteilung des
VRN zur Prüfung vorgelegt. Die Stellungnahme lag der Beschlussvorlage ebenfalls
bei. Die geltend gemachten Bedenken sind nach Auffassung der Verwaltung und der
Rechtsabteilung des VRN jedoch unerheblich.
Ergänzend zu der Beschlussvorlage erläuterte
der Vorsitzende nochmals die Gründe, die eine Anpassung des Nahverkehrsplans
des Landkreises Kusel notwendig machen. Weiterhin ging er kurz auf die
vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ein und verwies
darauf, dass die vorgebrachten Einwände unerheblich seien.
Für die SPD-Fraktion nahm der
Fraktionsvorsitzende, Herr Matthias Bachmann, zu der Angelegenheit sowie wegen
des Sachzusammenhangs, zu der unter Tagesordnungspunkt 8 vorgesehenen Vergabe-
und Fahrplankonzeption gemeinsam Stellung. Er hob die zentrale Bedeutung eines
funktionierenden öffentlichen Personennahverkehrs für den Landkreis Kusel als
Flächenlandkreis heraus. Rückblickend habe sich der ÖPNV im Landkreis Kusel
kontinuierlich weiterentwickelt. Dies sei nicht nur aus ökologischer und
demographischer Sicht wichtig, sondern stärke auch die touristische Entwicklung
des Landkreises. Mit der Neueinrichtung der Linien Richtung Kaiserslautern und
Baumholder würden weitere wichtige Lücken geschlossen. Weiterhin erklärte er,
dass seine Fraktion ausdrücklich begrüße, dass Tariftreue und Mindestlohn
Bestandteile des Nahverkehrsplanes werden sollen und forderte ausdrücklich den
Kreistag auf, sich in diesem Punkt zu der Ergänzung zu bekennen.
Für die Fraktion „Die Linke“ sprach der
Fraktionsvorsitzende, Herr Robert Drumm. Neben der Einrichtung der Linien
Richtung Kaiserslautern und Baumholder halte er die Einrichtung einer
Verbindung von Lauterecken nach Idar-Oberstein für wichtig, da diese eine
Anbindung des Nordkreises an die Bahnstrecke Saarbrücken-Mainz gewährleiste. Er
begrüßte ebenfalls die Festlegung von Tariftreue und Mindestlohn im
Nahverkehrsplan und verwies in diesem Zusammenhang auf eine Altforderung der
Linke, den ÖPNV so zu gestalten, dass dieser kostenfrei werde. Zusammenfassend
erklärte er, dass der Landkreis Kusel im Bereich ÖPNV sehr gut aufgestellt sei
und seine Fraktion selbstverständlich zustimmen werde.
Herr Xaver Jung (CDU) erklärte, dass
Tariftreue eigentlich eine Selbstverständlichkeit sei und seine Fraktion der
Ergänzung des Nahverkehrsplanes zustimme.
Schließlich regte Frau Katharina Büdel (FDP)
aufgrund eigener Erfahrungen an, dass das Fahrpersonal auch im Hinblick auf das
Tarifsystem entsprechend geschult werden solle.
Sodann wurde über die Ergänzung des
Nahverkehrsplans abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
33 |
0 |
0 |