TOP Ö 7: Ergänzung des Nahverkehrsplanes

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt, den Nahverkehrsplan des Landkreises Kusel um folgende Festlegung zu ergänzen:

 

„Die Festsetzungen des von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Verkehrsverbund Rhein-Neckar beschlossenen gemeinsamen Nahverkehrsplanes Rhein-Neckar sind in ihrer jeweils geltenden Fassung Gegenstand des Nahverkehrsplanes des Landkreises Kusel, soweit dieser keine abweichenden Detailfestlegungen trifft.“

 


Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar bildet den Zusammenschluss der ÖPNV-Aufgabenträger im Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Der Zweckverband hat vor allem die Aufgabe, diejenigen Aspekte des ÖPNV zu regeln, die im Interesse der Fahrgäste nicht isoliert für das jeweilige Stadt- oder Kreisgebiet, sondern nur einheitlich für den gesamten Verbundraum erledigt werden können.

Eine Kernaufgabe des Zweckverbandes ist die Erstellung und Verabschiedung des gemeinsamen Nahverkehrsplans Rhein-Neckar. Dieser legt die entsprechenden Anforderungen an den Verbundverkehr fest, die sinnvollerweise nur grenzüberschreitend geregelt werden können. Hierzu gehören insbesondere die Festlegungen zur Angebotsqualität und zur Qualitätssicherung. Der gemeinsame Nahverkehrsplan des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar wurde daher zwischenzeitlich um Regelungen zur „Qualitätssicherung“, „Verbesserte Fahrgastinformation durch Echtzeitdaten“, „Harmonisierung der Genehmigungslaufzeiten in den Linienbündeln“, sowie „Tariftreue und Mindestlohn“ ergänzt. Die entsprechenden Informationen hierzu waren der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Die Festlegungen in den jeweiligen lokalen Nahverkehrsplänen gewinnen zunehmend an Bedeutung im Genehmigungsverfahren. Bei ausgeschriebenen Verkehren, die im Wettbewerb vergeben werden und als sogenannte Dienstleistungsaufträge gelten, wird die Qualität des Angebotes und die Qualitätssicherung detailliert über einen Vertrag geregelt. Bei eigenwirtschaftlichen (sog. kommerziellen) Verkehren, bei denen nur die Linienkonzession von der Genehmigungsbehörde erteilt wird, besteht keine vertragliche Beziehung zwischen den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen. Daher ist es insbesondere für die Sicherung qualitativer Mindeststandards im Bereich kommerzieller Verkehre notwendig den Nahverkehrsplan entsprechend zu ergänzen, da Linienkonzessionen von Verkehrsunternehmen mit den Vorgaben des aufgestellten Nahverkehrsplanes in Einklang stehen müssen.

 

Der Nahverkehrsplan des Landkreises Kusel enthält keine detaillierten Aussagen zur Qualität, auch ist Tariftreue und Mindestlohn nicht verankert. Daher wird vorgeschlagen, den Nahverkehrsplan durch Bezugnahme auf die Festsetzungen des gemeinsamen Nahverkehrsplanes entsprechend zu ergänzen. Mit dem Verweis auf den gemeinsamen Nahverkehrsplan werden auch dessen qualitative Festlegungen zu den Bereichen Fahrzeuge, Vertrieb und Fahrgastinformation Teil des örtlichen Nahverkehrsplans.

 

Den Träger öffentlicher Belange wurde entsprechend § 8 Abs. 3 Nahverkehrsgesetz Rheinland-Pfalz Gelegenheit gegeben, bis 17.06.2013 zu der beabsichtigten Ergänzung Stellung zu nehmen. Bis auf drei Stellungnahmen, die der Beschlussvorlage beigefügt waren, wurden keine Einwände erhoben. Die Einwände des LBM Rheinland-Pfalz wurden der Rechtsabteilung des VRN zur Prüfung vorgelegt. Die Stellungnahme lag der Beschlussvorlage ebenfalls bei. Die geltend gemachten Bedenken sind nach Auffassung der Verwaltung und der Rechtsabteilung des VRN jedoch unerheblich.

 

Ergänzend zu der Beschlussvorlage erläuterte der Vorsitzende nochmals die Gründe, die eine Anpassung des Nahverkehrsplans des Landkreises Kusel notwendig machen. Weiterhin ging er kurz auf die vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ein und verwies darauf, dass die vorgebrachten Einwände unerheblich seien.

 

Für die SPD-Fraktion nahm der Fraktionsvorsitzende, Herr Matthias Bachmann, zu der Angelegenheit sowie wegen des Sachzusammenhangs, zu der unter Tagesordnungspunkt 8 vorgesehenen Vergabe- und Fahrplankonzeption gemeinsam Stellung. Er hob die zentrale Bedeutung eines funktionierenden öffentlichen Personennahverkehrs für den Landkreis Kusel als Flächenlandkreis heraus. Rückblickend habe sich der ÖPNV im Landkreis Kusel kontinuierlich weiterentwickelt. Dies sei nicht nur aus ökologischer und demographischer Sicht wichtig, sondern stärke auch die touristische Entwicklung des Landkreises. Mit der Neueinrichtung der Linien Richtung Kaiserslautern und Baumholder würden weitere wichtige Lücken geschlossen. Weiterhin erklärte er, dass seine Fraktion ausdrücklich begrüße, dass Tariftreue und Mindestlohn Bestandteile des Nahverkehrsplanes werden sollen und forderte ausdrücklich den Kreistag auf, sich in diesem Punkt zu der Ergänzung zu bekennen.

 

Für die Fraktion „Die Linke“ sprach der Fraktionsvorsitzende, Herr Robert Drumm. Neben der Einrichtung der Linien Richtung Kaiserslautern und Baumholder halte er die Einrichtung einer Verbindung von Lauterecken nach Idar-Oberstein für wichtig, da diese eine Anbindung des Nordkreises an die Bahnstrecke Saarbrücken-Mainz gewährleiste. Er begrüßte ebenfalls die Festlegung von Tariftreue und Mindestlohn im Nahverkehrsplan und verwies in diesem Zusammenhang auf eine Altforderung der Linke, den ÖPNV so zu gestalten, dass dieser kostenfrei werde. Zusammenfassend erklärte er, dass der Landkreis Kusel im Bereich ÖPNV sehr gut aufgestellt sei und seine Fraktion selbstverständlich zustimmen werde.

 

Herr Xaver Jung (CDU) erklärte, dass Tariftreue eigentlich eine Selbstverständlichkeit sei und seine Fraktion der Ergänzung des Nahverkehrsplanes zustimme.

 

Schließlich regte Frau Katharina Büdel (FDP) aufgrund eigener Erfahrungen an, dass das Fahrpersonal auch im Hinblick auf das Tarifsystem entsprechend geschult werden solle.

 

Sodann wurde über die Ergänzung des Nahverkehrsplans abgestimmt.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

33

0

0