TOP Ö 2: Gewährung von Kreiszuschüssen zu Schulbaumaßnahmen
hier: Umbau des Schulgebäudes - Grundschule Schönenberg-Kübelberg

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, der Verbandsgemeinde Oberes Glantal für die erforderliche Installation eines Sonnenschutzes an der Grundschule Schönenberg-Kübelberg einen Kreiszuschuss in Höhe von 14.268 Euro zu gewähren.

 


Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal hat am 07.05.2021 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den Umbau des Schulgebäudes an der Grundschule Schönenberg-Kübelberg gestellt.

 

Am Gebäude der Grundschule Schönenberg-Kübelberg musste aufgrund einer Forderung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz an der Südseite eine Außenjalousie als Sonnenschutz montiert werden.

 

Die erforderlichen Baumaßnahmen wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) am 02.02.2022 schulbehördlich genehmigt. Zuwendungsfähigen Kosten wurden für diese Schulbaumaßnahme durch die ADD in Höhe von 142.681,00 Euro anerkannt.

 

Aufgrund der Festsetzung des Ministeriums für Bildung hat die ADD der Verbandsgemeinde zur Finanzierung dieser Schulbaumaßnahme am 20.12.2022 eine Landesförderung in Höhe von 85.000 € bewilligt.

 

Nach Mitteilung der Verbandgemeinde Oberes Glantal ist die beantragte Maßnahme zwischenzeitlich abgeschlossen.

 

Der Kreiszuschuss gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz beträgt 14.268 Euro.

 

Zur Finanzierung dieses Zuschusses stehen die erforderlichen Mittel unter der Buchungsstelle 24401.01200430 aus dem Haushaltsjahr 2022 bereit, welche bisher nicht verausgabt worden sind.

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0