Sitzung: 28.06.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1154/2021
Beschluss:
Der
Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis:
Seit 26.04.2021
ist es möglich, im Rahmen des neuen Breitbandprojektes („Graue Flecken
Programm“) Förderanträge beim Bund zu stellen. Auch der Landkreis möchte diese
Möglichkeit nutzen, um im Rahmen eines kreisweiten Breitbandprojektes eine
Verbesserung der Internetverbindung anzustreben.
Die
Förderrichtlinie sieht vor, dass als Zuwendungsempfänger, wie auch beim „weißen
Flecken Programm“, Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere
kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse und Unternehmen in
ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Frage kommen, die in ihrem Gebiet
so genannte „graue Flecken“ (gebiete mit Versorgung unter 100 Mbit/s)
aufweisen. Anders als beim „weißen Flecken Programm“ können Beratungsleistungen
je Gebietskörperschaft bis zu 50.000 Euro oder je Landkreis bis 200.000 Euro
beantragt werden.
Im Rahmen des
„weißen Flecken Programms“ hat der Landkreis die Aufgabe „Breitbandversorgung“
für die Gemeinden übernommen. Daher ist es sinnvoll, dass der Landkreis Kusel
die Aufgabe „Breitbandversorgung“ auch im Rahmen des neuen Förderprogramms
übernimmt und als Antragsteller auftritt.
Hierzu hat der
Landkreis bereits einen Förderantrag auf Beratungsleistungen gestellt, der am
10.06.2021 in Höhe von 198.730,00 Euro bewilligt wurde. Die Verwaltung wird die
Leistungen nun ausschreiben und wegen der Vergabe dem Kreisausschuss vorlegen.
Anders als im „weißen Flecken Programm“ stehen bereits die individuellen
Nebenbestimmungen zu den Beratungsleistungen für das „graue Flecken Programm“
vor, dass eine Aufgabenübertragung der Gemeinden auf den Landkreis zu erfolgen
hat. Hierzu hat der Landkreis sechs Wochen ab Bekanntgabe dieses Bescheids (bis
zum 22.07.2021) Zeit, diese Aufgabenübertragung aller Ortsgemeinden des
Landkreises nachzureichen. Durch diese frühe Aufgabenwahrnehmung wird
sichergestellt, dass das „graue Flecken Programm“ im Rahmen eines
Kreisprojektes durchgeführt wird und folglich die Beratungsleistungen lediglich
auf Landkreisebene beantragt werden.
Die Gemeinden
können bis zum 15.07.2021 entscheiden, ob sie an dem Breitbandprojekt des
Landkreises teilnehmen und die Aufgaben nach § 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung
auf die Verbandsgemeinden übertragen möchten. Sobald die Beschlüsse vorliegen,
muss der Landkreis mit den drei Verbandsgemeinden öffentliche-rechtliche
Verträge abschließen, die den Landkreis mit der Durchführung des
Breitbandprojektes beauftragen.
Der Vorsitzende
fasste die Beschlussvorlage kurz zusammen und berichtete in diesem Zusammenhang
von einer Anfrage und einem Antrag der FWG-Fraktion zu diesem Themenkomplex. Er
werde die Anfrage und den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
aufnehmen.
Der Vorsitzende der
FWG-Fraktion, Herr Herwart Dilly, ging kurz auf die Anfrage und den Antrag ein.
Insbesondere die Frist (15.7.2021) für die Rückmeldungen der Ortsgemeinden sehe
er problematisch.
Herr Helge Schwab
kritisierte ebenfalls, dass im Bearbeitungsprozess „24 Tage in den Wind
geblasen worden seien“, die den Ortsgemeinden nun für Ihre Entscheidung fehle.
Er forderte, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung in
solchen Ausnahmefällen „auch einmal Überstunden machen“.
Der Vorsitzende gab
den zeitlichen Ablauf wieder und betonte, dass es gerade in diesen dringenden
Angelegenheiten wünschenswert sei, mit anzupacken anstatt zu kritisieren. Er
entgegnete, dass insbesondere für die Breitbandkoordination, aber auch für das
Projekt Smart Cities regelmäßig Überstunden geleistet wurden.
Herr Christoph
Lothschütz (CDU) ging auf die Beschlussfassung im Rahmen des „weiße Flecken Programms“ und den öffentlich-rechtlichen Vertrag
zwischen dem Landkreis und den Verbandsgemeinden ein. Er fragte, ob schon ein
Vertragsentwurf vorliege, der den Verbandsgemeinderäten vorgelegt werden könne.
Bezüglich des zu
beschaffenden GiS-Programmes regte er an, dass eine Möglichkeit geschaffen
werde, die es Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Onlinerecherche
ermögliche, selbst nachsehen zu können, ob ihre Liegenschaft im Förderprogramm
erfasst ist.
Der Vorsitzende
antwortete, dass gemeinsam mit der Firma Micus ein GiS-System entwickelt werden
solle. Die Verwaltung werde die Anregung mit in den Arbeitsprozess aufnehmen.
Der Vertrag werde
ähnlich sein, wie der aus dem ersten Förderprogramm, könne kurzfristig
entworfen und übermittelt werden.
Während der
Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt entschuldigte sich Herr Andreas Müller
wegen eines anderweitigen Termines für den weiteren Sitzungsverlauf und verließ
den Sitzungsraum.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |