TOP Ö 2.1: Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis im Rahmen des „grauen Flecken Programms“

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis:

  1. öffentlich-rechtliche Verträge zur Aufgabenwahrnehmung des Projekts „Breitband – graue Flecken“ mit den Verbandsgemeinden schließt und als Antragsteller einen entsprechenden Förderantrag beim Bund einreicht. Sobald ein entsprechendes Länderprogramm vorliegt, soll der Landkreis als Antragsteller auch dort einen Förderantrag einreichen.
  2. vorbehaltlich positiver Förderbescheide von Bund und Land das Projekt „Breitbandausbau im Landkreis Kusel“ durchführt.

 


Seit 26.04.2021 ist es möglich, im Rahmen des neuen Breitbandprojektes („Graue Flecken Programm“) Förderanträge beim Bund zu stellen. Auch der Landkreis möchte diese Möglichkeit nutzen, um im Rahmen eines kreisweiten Breitbandprojektes eine Verbesserung der Internetverbindung anzustreben.

Die Förderrichtlinie sieht vor, dass als Zuwendungsempfänger, wie auch beim „weißen Flecken Programm“, Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Frage kommen, die in ihrem Gebiet so genannte „graue Flecken“ (gebiete mit Versorgung unter 100 Mbit/s) aufweisen. Anders als beim „weißen Flecken Programm“ können Beratungsleistungen je Gebietskörperschaft bis zu 50.000 Euro oder je Landkreis bis 200.000 Euro beantragt werden.

Im Rahmen des „weißen Flecken Programms“ hat der Landkreis die Aufgabe „Breitbandversorgung“ für die Gemeinden übernommen. Daher ist es sinnvoll, dass der Landkreis Kusel die Aufgabe „Breitbandversorgung“ auch im Rahmen des neuen Förderprogramms übernimmt und als Antragsteller auftritt.

Hierzu hat der Landkreis bereits einen Förderantrag auf Beratungsleistungen gestellt, der am 10.06.2021 in Höhe von 198.730,00 Euro bewilligt wurde. Die Verwaltung wird die Leistungen nun ausschreiben und wegen der Vergabe dem Kreisausschuss vorlegen. Anders als im „weißen Flecken Programm“ stehen bereits die individuellen Nebenbestimmungen zu den Beratungsleistungen für das „graue Flecken Programm“ vor, dass eine Aufgabenübertragung der Gemeinden auf den Landkreis zu erfolgen hat. Hierzu hat der Landkreis sechs Wochen ab Bekanntgabe dieses Bescheids (bis zum 22.07.2021) Zeit, diese Aufgabenübertragung aller Ortsgemeinden des Landkreises nachzureichen. Durch diese frühe Aufgabenwahrnehmung wird sichergestellt, dass das „graue Flecken Programm“ im Rahmen eines Kreisprojektes durchgeführt wird und folglich die Beratungsleistungen lediglich auf Landkreisebene beantragt werden.

Die Gemeinden können bis zum 15.07.2021 entscheiden, ob sie an dem Breitbandprojekt des Landkreises teilnehmen und die Aufgaben nach § 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung auf die Verbandsgemeinden übertragen möchten. Sobald die Beschlüsse vorliegen, muss der Landkreis mit den drei Verbandsgemeinden öffentliche-rechtliche Verträge abschließen, die den Landkreis mit der Durchführung des Breitbandprojektes beauftragen.

 

Der Vorsitzende fasste die Beschlussvorlage kurz zusammen und berichtete in diesem Zusammenhang von einer Anfrage und einem Antrag der FWG-Fraktion zu diesem Themenkomplex. Er werde die Anfrage und den Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufnehmen.

 

Der Vorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Herwart Dilly, ging kurz auf die Anfrage und den Antrag ein. Insbesondere die Frist (15.7.2021) für die Rückmeldungen der Ortsgemeinden sehe er problematisch.

Herr Helge Schwab kritisierte ebenfalls, dass im Bearbeitungsprozess „24 Tage in den Wind geblasen worden seien“, die den Ortsgemeinden nun für Ihre Entscheidung fehle. Er forderte, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung in solchen Ausnahmefällen „auch einmal Überstunden machen“.

 

Der Vorsitzende gab den zeitlichen Ablauf wieder und betonte, dass es gerade in diesen dringenden Angelegenheiten wünschenswert sei, mit anzupacken anstatt zu kritisieren. Er entgegnete, dass insbesondere für die Breitbandkoordination, aber auch für das Projekt Smart Cities regelmäßig Überstunden geleistet wurden.

 

Herr Christoph Lothschütz (CDU) ging auf die Beschlussfassung im Rahmen des „weiße Flecken Programms“ und den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis und den Verbandsgemeinden ein. Er fragte, ob schon ein Vertragsentwurf vorliege, der den Verbandsgemeinderäten vorgelegt werden könne.

Bezüglich des zu beschaffenden GiS-Programmes regte er an, dass eine Möglichkeit geschaffen werde, die es Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Onlinerecherche ermögliche, selbst nachsehen zu können, ob ihre Liegenschaft im Förderprogramm erfasst ist.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass gemeinsam mit der Firma Micus ein GiS-System entwickelt werden solle. Die Verwaltung werde die Anregung mit in den Arbeitsprozess aufnehmen.

Der Vertrag werde ähnlich sein, wie der aus dem ersten Förderprogramm, könne kurzfristig entworfen und übermittelt werden.

 

Während der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt entschuldigte sich Herr Andreas Müller wegen eines anderweitigen Termines für den weiteren Sitzungsverlauf und verließ den Sitzungsraum.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0