Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis im Rahmen des „grauen Flecken Programms“

Betreff
Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis im Rahmen des „grauen Flecken Programms“
Vorlage
1154/2021
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis:

  1. öffentlich-rechtliche Verträge zur Aufgabenwahrnehmung des Projekts „Breitband – graue Flecken“ mit den Verbandsgemeinden schließt und als Antragsteller einen entsprechenden Förderantrag beim Bund einreicht. Sobald ein entsprechendes Länderprogramm vorliegt, soll der Landkreis als Antragsteller auch dort einen Förderantrag einreichen.
  2. vorbehaltlich positiver Förderbescheide von Bund und Land das Projekt „Breitbandausbau im Landkreis Kusel“ durchführt.

 

Beschlussvorlage:

 

Seit 26.04.2021 ist es möglich, im Rahmen des neuen Breitbandprojektes („Graue Flecken Programm“) Förderanträge beim Bund zu stellen. Auch der Landkreis möchte diese Möglichkeit nutzen, um im Rahmen eines kreisweiten Breitbandprojektes eine Verbesserung der Internetverbindung anzustreben.

Die Förderrichtlinie sieht vor, dass als Zuwendungsempfänger, wie auch beim „weißen Flecken Programm“, Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Frage kommen, die in ihrem Gebiet so genannte „graue Flecken“ (gebiete mit Versorgung unter 100 Mbit/s) aufweisen. Anders als beim „weißen Flecken Programm“ können Beratungsleistungen je Gebietskörperschaft bis zu 50.000 Euro oder je Landkreis bis 200.000 Euro beantragt werden.

Im Rahmen des „weißen Flecken Programms“ hat der Landkreis die Aufgabe „Breitbandversorgung“ für die Gemeinden übernommen. Daher ist es sinnvoll, dass der Landkreis Kusel die Aufgabe „Breitbandversorgung“ auch im Rahmen des neuen Förderprogramms übernimmt und als Antragsteller auftritt.

Hierzu hat der Landkreis bereits einen Förderantrag auf Beratungsleistungen gestellt, der am 10.06.2021 in Höhe von 198.730,00 Euro bewilligt wurde. Die Verwaltung wird die Leistungen nun ausschreiben und wegen der Vergabe dem Kreisausschuss vorlegen. Anders als im „weißen Flecken Programm“ stehen bereits die individuellen Nebenbestimmungen zu den Beratungsleistungen für das „graue Flecken Programm“ vor, dass eine Aufgabenübertragung der Gemeinden auf den Landkreis zu erfolgen hat. Hierzu hat der Landkreis sechs Wochen ab Bekanntgabe dieses Bescheids (bis zum 22.07.2021) Zeit, diese Aufgabenübertragung aller Ortsgemeinden des Landkreises nachzureichen. Durch diese frühe Aufgabenwahrnehmung wird sichergestellt, dass das „graue Flecken Programm“ im Rahmen eines Kreisprojektes durchgeführt wird und folglich die Beratungsleistungen lediglich auf Landkreisebene beantragt werden.

Die Gemeinden können bis zum 15.07.2021 entscheiden, ob sie an dem Breitbandprojekt des Landkreises teilnehmen und die Aufgaben nach § 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung auf die Verbandsgemeinden übertragen möchten. Sobald die Beschlüsse vorliegen, muss der Landkreis mit den drei Verbandsgemeinden öffentliche-rechtliche Verträge abschließen, die den Landkreis mit der Durchführung des Breitbandprojektes beauftragen.