Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis:
Beschlussvorlage:
Seit 26.04.2021
ist es möglich, im Rahmen des neuen Breitbandprojektes („Graue Flecken
Programm“) Förderanträge beim Bund zu stellen. Auch der Landkreis möchte diese
Möglichkeit nutzen, um im Rahmen eines kreisweiten Breitbandprojektes eine
Verbesserung der Internetverbindung anzustreben.
Die
Förderrichtlinie sieht vor, dass als Zuwendungsempfänger, wie auch beim „weißen
Flecken Programm“, Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere
kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse und Unternehmen in
ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Frage kommen, die in ihrem Gebiet
so genannte „graue Flecken“ (gebiete mit Versorgung unter 100 Mbit/s)
aufweisen. Anders als beim „weißen Flecken Programm“ können Beratungsleistungen
je Gebietskörperschaft bis zu 50.000 Euro oder je Landkreis bis 200.000 Euro
beantragt werden.
Im Rahmen des
„weißen Flecken Programms“ hat der Landkreis die Aufgabe „Breitbandversorgung“
für die Gemeinden übernommen. Daher ist es sinnvoll, dass der Landkreis Kusel
die Aufgabe „Breitbandversorgung“ auch im Rahmen des neuen Förderprogramms
übernimmt und als Antragsteller auftritt.
Hierzu hat der
Landkreis bereits einen Förderantrag auf Beratungsleistungen gestellt, der am
10.06.2021 in Höhe von 198.730,00 Euro bewilligt wurde. Die Verwaltung wird die
Leistungen nun ausschreiben und wegen der Vergabe dem Kreisausschuss vorlegen.
Anders als im „weißen Flecken Programm“ stehen bereits die individuellen
Nebenbestimmungen zu den Beratungsleistungen für das „graue Flecken Programm“
vor, dass eine Aufgabenübertragung der Gemeinden auf den Landkreis zu erfolgen
hat. Hierzu hat der Landkreis sechs Wochen ab Bekanntgabe dieses Bescheids (bis
zum 22.07.2021) Zeit, diese Aufgabenübertragung aller Ortsgemeinden des Landkreises
nachzureichen. Durch diese frühe Aufgabenwahrnehmung wird sichergestellt, dass
das „graue Flecken Programm“ im Rahmen eines Kreisprojektes durchgeführt wird
und folglich die Beratungsleistungen lediglich auf Landkreisebene beantragt
werden.
Die Gemeinden
können bis zum 15.07.2021 entscheiden, ob sie an dem Breitbandprojekt des
Landkreises teilnehmen und die Aufgaben nach § 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung
auf die Verbandsgemeinden übertragen möchten. Sobald die Beschlüsse vorliegen,
muss der Landkreis mit den drei Verbandsgemeinden öffentliche-rechtliche
Verträge abschließen, die den Landkreis mit der Durchführung des
Breitbandprojektes beauftragen.