TOP Ö 6: Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKOKU), hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Interkulturellen Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKOKU) in der vorgelegten Form zu.

 

 


Nach Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz wurde beanstandet, dass der Gesellschaftsvertrag der Interkulturellen Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKOKU) nicht allen Anforderungen des Gemeindewirtschaftsrechts entspricht. So fehlten Angaben über die Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans mit fünfjähriger Finanzplanung und die Einräumung des Rechts zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gesellschaft (§ 57 LKO i.V.m. § 87 Abs. 1 Nr. 7 GemO).

 

In dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags wurden die entsprechenden Anpassungen vorgenommen und damit den Beanstandungen des Rechnungshofes Rechnung getragen.

 

Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier abgestimmt.

 

Der Gesellschaftsvertrag lag den Mitgliedern des Kreistags vor.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

31

0

0