Sitzung: 09.10.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0956/2019
Beschluss:
Der Kreistag stimmt
dem Wahlvorschlag zu.
Nach § 12 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der „Neue Energie Pfälzer Bergland GmbH“ sind vom
Landkreises Kusel 5 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu
entsenden.
Gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages ist der Landrat
kraft Amtes Mitglied im Aufsichtsrat.
Demzufolge sind vom Kreistag noch weitere
4 Mitglieder zu wählen. Nach § 57 LKO i.V.m. § 88
Abs. 1 GemO gelten für die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder die
Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen entsprechend.
Nach § 12 Abs. 4 a) des Gesellschaftsvertrages endet die Mitgliedschaft
im Aufsichtsrat mit dem Verlust des Amts bzw. dem Widerruf der
Vertretungsbefugnis durch den Kreistag des Landkreises Kusel. Beruht die
Vertretungsbefugnis auf einer Mitgliedschaft im Kreistag des Landkreises Kusel,
so endet die Vertretungsbefugnis mit Ablauf der Wahlperiode des Kreistages.
Die Grundsätze der Wahl sind in § 39 LKO
bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Die Wahl erfolgt in
öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern
der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).
Wahlvorschläge
Ausfsichtsrat neue Energie Pfälzer Bergland GmbH |
|||
Mitglied |
|||
1 |
SPD |
Andrea Schneider |
|
2 |
CDU |
Sven Eckert |
|
3 |
FWG |
Herwart Dilly |
|
4 |
AfD |
Marco Staudt |
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
29 |
0 |
0 |