TOP Ö 3: Sporthalle der Integrierten Gesamtschule (IGS) Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr, hier: Erforderliche statische Nachrüstung an den Lichtkuppelverkleidungen

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Kreisausschuss stimmt der Konzeption zur statischen Nachrüstung an den Lichtkuppelverkleidungen in der Sporthalle der Integrierten Gesamtschule (IGS) Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr, wie vom Tragwerksplaner vorgestellt, zu.

 


Der Vorsitzende erklärte, dass Herr Wagner vom Architekturbüro Köhler, Jung und Wagner, und der Tragwerksplaner der neuen Dachkonstruktion, Herr Theis, Ende letzter Woche

die Lichtkuppelverkleidungen in der Sporthalle bezüglich des baulichen Zustands untersucht haben. Dabei sollte festgestellt werden, ob es durch die diversen Wassereinbrüche der letzten Jahre eventuell erforderlich sei, Platten der Verkleidungen auszutauschen. Vielmehr musste man aber auch feststellen, dass die Aufhängung der Lichtkuppelverkleidung statisch nicht ausreichend ist. Anschließend erläuterte er den derzeitigen Bauzustand anhand von Bildern.

 

Der beauftragte Tragwerksplaner, Herr Theis konkretisierte, dass bei der Untersuchung festgestellt worden sei, dass die Verkleidung aus 19 mm Spanplatten hergestellt wurde und noch intakt sei. Die Aufhängung der ganzen Verkleidung bestehe jedoch aus dünnen Stahldrähten. Dementsprechend sei die Aufhängung statisch unterdimensioniert und für das Gewicht der Verkleidungen nicht ausreichend. Außerdem entsprechen die Ausführung der Verbindungen und Befestigungen nicht den technischen Regelwerken. Daher müsse dringend nachgearbeitet bzw. die Konstruktion verstärkt werden.

 

Weiterhin erklärte Herr Theis, dass man ein Konzept erarbeitet habe, bei dem die Verkleidungen nicht abgenommen und erneuert, sondern so verstärkt werden solle, dass die Standsicherheit gewährleistet werde. Dies solle mit Hilfe von Windrispenbändern geschehen, welche mit der Verkleidung verschraubt und mit den vorhandenen Wechseln der bestehenden Dachkonstruktion der Halle verbunden werden. Für diese Maßnahme würden Kosten von ca. 15.000,- Euro entstehen und die Halle müsste bis zum Abschluss der Maßnahme für ca. 4 Wochen gesperrt werden.

 

Nachdem der Architekt, Herr Wagner, nach kurzer Diskussion insbesondere hinsichtlich der optischen Auswirkungen darauf hinwies, dass die Änderungen aufgrund der Deckenhöhe von ca. 7 m wenig auffalle, erklärte der Vorsitzende, dass bei dieser finanziellen Größenordnung zwar ihm selbst die Entscheidung obliege, er den Kreisausschuss jedoch wegen der Nebenumstände beteiligen möchte. Anschließend wurde über die Angelegenheit abstimmt.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0