TOP Ö 2: Weiterführung der elektronischen Gesundheitskarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt die Weiterführung der elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Verwaltung wird bezüglich der weiteren Kooperation mit der DAK-Gesundheit beauftragt, eine halbjährliche Kündigungsfrist zu vereinbaren und das Ergebnis einer erneuten Überprüfung nach dem 31.12.2019 im Kreisausschuss vorzustellen.

 


Der Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 15.03.2017 den Beitritt zur „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in Rheinland-Pfalz“ zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Kusel zum 01.07.2017 beschlossen. In der zugrunde liegenden Modellberechnung ging man davon aus, dass die Aufgabenwahrnehmung durch die Krankenkasse geringfügig günstiger ist, als die Bearbeitung durch die Verwaltung. Da zu diesem Zeitpunkt nur zwei rheinland-pfälzische Städte die elektronische Gesundheitskarte eingeführt hatten und keine Erfahrungswerte vorlagen, wie sich die Einsparungen in den jeweiligen Verwaltungen tatsächlich gestalten, wurde die Teilnahme zunächst auf ein Jahr begrenzt. Zudem war Bestandteil der Rahmenvereinbarung, dass nach Abrechnung der ersten beiden Quartale die Angemessenheit der Verwaltungskosten überprüft wird, so dass man auch hierdurch Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit erwarten konnte.

 

Die Einführung der Gesundheitskarte erfolgte zum 01.07.2017, mit zunächst 138 leistungsberechtigten Personen bei der für den Landkreis Kusel zuständigen Krankenkasse, der DAK Gesundheit. Gleichzeitig wurde mit der Krankenkasse u.a. vereinbart, dass sie auf die Zahlung des Mindestbetrags von 10 Euro pro angefangenen Betreuungsmonat je Leistungsberechtigten verzichtet. Dies ergab gegenüber für den Landkreis eine finanzielle Verbesserung i.H.v. 1.965,- Euro. Zum 30.06.2018 waren noch 131 Personen im Rahmen des § 264 Abs. 1 SGB V zur Betreuung bei der DAK-Gesundheit angemeldet.

 

Da es im 2. Halbjahr 2016 noch wesentlich mehr Leistungsempfänger gab und diese oftmals bereits nach kurzer Zeit in den Rechtskreis des SGB II (Jobcenter) wechselten, stellt dieser Zeitraum keine vergleichbare Größe dar. Aus diesem Grund wurden die Leistungsausgaben des 1. Halbjahres 2017 mit den Kosten des 1. Halbjahres 2018 verglichen (siehe Anlage 1).

 

Dieser Vergleich zeigt, dass durch den Einsatz der Gesundheitskarte mit entsprechender Rabattierung und Krankenhausmanagement, durchaus zu einer günstigeren Versorgung der angemeldeten Leistungsempfänger (ca. 266,- Euro/Person) beiträgt, jedoch mit der Einschränkung, dass in den Folgequartalen noch Abrechnungen zu erwarten sind, die das 1. Halbjahr 2018 betreffen. Insgesamt profitiert die Verwaltung aber nicht nur von der Erfahrung und den Strukturen der Krankenkasse. Die Einführung der Gesundheitskarte hat auch im operativen Geschäft sukzessive zu einer merklichen Entlastung in der eigenen Sachbearbeitung geführt. Es konnten Personalkosten i.H.v. rd. 35.000,- Euro/Jahr (0,8 E8/A8) eingespart werden, wenngleich nach wie vor eine Mitarbeiterin noch mit 20% ihrer Arbeitskraft für die Betreuung und die Anmeldung der Leistungsberechtigten im Einsatz ist. Unter Berücksichtigung der Verwaltungsausgaben ergibt sich im Ergebnis ein Einsparpotenzial i.H.v. insgesamt rd. 240,- Euro pro Leistungsberechtigten.

 

Für die Leistungsberechtigten selbst bedeutet die elektronische Gesundheitskarte ohnehin eine deutliche Verbesserung, da direkt medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden kann, ohne zuvor einen Krankenbehandlungsschein beim Sozialamt beantragen zu müssen.

Hinsichtlich der ankündigten Evaluation wurde seitens des Sozialministeriums mitgeteilt, dass diese aus Kostengründen doch nicht durchgeführt wird. Gleichzeitig soll der Verwaltungskostenersatz erstmalig für die Abrechnung des 1. Quartals 2019 dahingehend umgestellt werden, dass statt der bisherigen 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen künftig die GKV-Durchschnittskosten (derzeit 12,82 Euro/Monat/Leistungsempfänger) zu Grunde gelegt werden. Die DAK Gesundheit hat ihre Bereitschaft signalisiert, zur Abgeltung ihrer entstehenden Verwaltungsaufwendungen auch die bisherige Regelung zu akzeptieren. 

 

Herr Greiner, Mitarbeiter der DAK-Landesvertretung, stellte das System und die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kurz vor.

 

Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob zwischenzeitlich weitere rheinland-pfälzische Kommunen der Rahmenvereinbarung beigetreten seien.

 

Herr Greiner antwortete, dass in Rheinland-Pfalz außer den kreisfreien Städten Trier und Mainz sowie dem Landkreis Kusel keine Kommunen beigetreten seien.

 

Der Fraktionsvorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Helge Schwab, regte eine erneute Befristung oder die Vereinbarung einer Kündigungsfrist an und schlug vor, dass der Kreisausschuss nach dem 31.12.2019 erneut über die Entwicklung informiert werde. Bezüglich der Stelleneinsparung fragte er, ob diese bereits vollzogen sei.

 

Frau Ulrike Nagel, zuständige Dezernatsbeauftragte der Kreisverwaltung, sagte, dass eine Befristung mit zusätzlichem Aufwand verbunden, die Vereinbarung einer halbjährigen Kündigungsfrist aber möglich sei. Die Person, die vor der Einführung der Gesundheitskarte ausschließlich in diesem Bereich gearbeitet habe, sei nun mit den entsprechenden Stellenanteilen im Bereich der Grundsicherung tätig. Damit sei die Stelleneinsparung erfolgt.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0