Sitzung: 13.08.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0837/2018
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt die Weiterführung der elektronischen
Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Verwaltung wird bezüglich der weiteren Kooperation mit der
DAK-Gesundheit beauftragt, eine halbjährliche Kündigungsfrist zu vereinbaren
und das Ergebnis einer erneuten Überprüfung nach dem 31.12.2019 im
Kreisausschuss vorzustellen.
Der Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 15.03.2017
den Beitritt zur „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung
für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB
V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in Rheinland-Pfalz“
zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Kusel zum 01.07.2017
beschlossen. In der zugrunde liegenden Modellberechnung ging man davon aus,
dass die Aufgabenwahrnehmung durch die Krankenkasse geringfügig günstiger ist,
als die Bearbeitung durch die Verwaltung. Da zu diesem Zeitpunkt nur zwei
rheinland-pfälzische Städte die elektronische Gesundheitskarte eingeführt
hatten und keine Erfahrungswerte vorlagen, wie sich die Einsparungen in den
jeweiligen Verwaltungen tatsächlich gestalten, wurde die Teilnahme zunächst auf
ein Jahr begrenzt. Zudem war Bestandteil der Rahmenvereinbarung, dass nach
Abrechnung der ersten beiden Quartale die Angemessenheit der Verwaltungskosten
überprüft wird, so dass man auch hierdurch Rückschlüsse auf die
Wirtschaftlichkeit erwarten konnte.
Die Einführung der Gesundheitskarte erfolgte zum 01.07.2017, mit
zunächst 138 leistungsberechtigten Personen bei der für den Landkreis Kusel
zuständigen Krankenkasse, der DAK Gesundheit. Gleichzeitig wurde mit der
Krankenkasse u.a. vereinbart, dass sie auf die Zahlung des Mindestbetrags von
10 Euro pro angefangenen Betreuungsmonat je Leistungsberechtigten verzichtet.
Dies ergab gegenüber für den Landkreis eine finanzielle Verbesserung i.H.v.
1.965,- Euro. Zum 30.06.2018 waren noch 131 Personen im Rahmen des § 264 Abs. 1
SGB V zur Betreuung bei der DAK-Gesundheit angemeldet.
Da es im 2. Halbjahr 2016 noch wesentlich mehr Leistungsempfänger gab
und diese oftmals bereits nach kurzer Zeit in den Rechtskreis des SGB II
(Jobcenter) wechselten, stellt dieser Zeitraum keine vergleichbare Größe dar.
Aus diesem Grund wurden die Leistungsausgaben des 1. Halbjahres 2017 mit den Kosten
des 1. Halbjahres 2018 verglichen (siehe Anlage 1).
Dieser Vergleich zeigt, dass durch den Einsatz der Gesundheitskarte mit
entsprechender Rabattierung und Krankenhausmanagement, durchaus zu einer günstigeren
Versorgung der angemeldeten Leistungsempfänger (ca. 266,- Euro/Person) beiträgt,
jedoch mit der Einschränkung, dass in den Folgequartalen noch Abrechnungen zu
erwarten sind, die das 1. Halbjahr 2018 betreffen. Insgesamt profitiert
die Verwaltung aber nicht nur von der Erfahrung und den Strukturen der
Krankenkasse. Die Einführung der Gesundheitskarte hat auch im operativen
Geschäft sukzessive zu einer merklichen Entlastung in der eigenen
Sachbearbeitung geführt. Es konnten Personalkosten i.H.v. rd. 35.000,-
Euro/Jahr (0,8 E8/A8) eingespart werden, wenngleich nach wie vor eine
Mitarbeiterin noch mit 20% ihrer Arbeitskraft für die Betreuung und die
Anmeldung der Leistungsberechtigten im Einsatz ist. Unter Berücksichtigung der
Verwaltungsausgaben ergibt sich im Ergebnis ein Einsparpotenzial i.H.v. insgesamt
rd. 240,- Euro pro Leistungsberechtigten.
Für die Leistungsberechtigten selbst bedeutet die elektronische
Gesundheitskarte ohnehin eine deutliche Verbesserung, da direkt medizinische
Hilfe in Anspruch genommen werden kann, ohne zuvor einen Krankenbehandlungsschein
beim Sozialamt beantragen zu müssen.
Hinsichtlich der ankündigten Evaluation wurde seitens des
Sozialministeriums mitgeteilt, dass diese aus Kostengründen doch nicht
durchgeführt wird. Gleichzeitig soll der Verwaltungskostenersatz erstmalig für
die Abrechnung des 1. Quartals 2019 dahingehend umgestellt werden, dass statt
der bisherigen 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen künftig die
GKV-Durchschnittskosten (derzeit 12,82 Euro/Monat/Leistungsempfänger) zu Grunde
gelegt werden. Die DAK Gesundheit hat ihre Bereitschaft signalisiert, zur
Abgeltung ihrer entstehenden Verwaltungsaufwendungen auch die bisherige
Regelung zu akzeptieren.
Herr Greiner, Mitarbeiter der DAK-Landesvertretung, stellte das System
und die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte für
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kurz vor.
Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob
zwischenzeitlich weitere rheinland-pfälzische Kommunen der Rahmenvereinbarung
beigetreten seien.
Herr Greiner antwortete, dass in Rheinland-Pfalz außer den kreisfreien
Städten Trier und Mainz sowie dem Landkreis Kusel keine Kommunen beigetreten
seien.
Der Fraktionsvorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Helge Schwab, regte eine
erneute Befristung oder die Vereinbarung einer Kündigungsfrist an und schlug
vor, dass der Kreisausschuss nach dem 31.12.2019 erneut über die Entwicklung
informiert werde. Bezüglich der Stelleneinsparung fragte er, ob diese bereits
vollzogen sei.
Frau Ulrike Nagel, zuständige Dezernatsbeauftragte der Kreisverwaltung,
sagte, dass eine Befristung mit zusätzlichem Aufwand verbunden, die
Vereinbarung einer halbjährigen Kündigungsfrist aber möglich sei. Die Person,
die vor der Einführung der Gesundheitskarte ausschließlich in diesem Bereich
gearbeitet habe, sei nun mit den entsprechenden Stellenanteilen im Bereich der
Grundsicherung tätig. Damit sei die Stelleneinsparung erfolgt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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