Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt die Weiterführung der elektronischen
Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Beschlussvorlage:
Der Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 15.03.2017
den Beitritt zur „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung
für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB
V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in Rheinland-Pfalz“
zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Kusel zum 01.07.2017
beschlossen. In der zugrunde liegenden Modellberechnung ging man davon aus,
dass die Aufgabenwahrnehmung durch die Krankenkasse geringfügig günstiger ist,
als die Bearbeitung durch die Verwaltung. Da zu diesem Zeitpunkt nur zwei
rheinland-pfälzische Städte die elektronische Gesundheitskarte eingeführt
hatten und keine Erfahrungswerte vorlagen, wie sich die Einsparungen in den
jeweiligen Verwaltungen tatsächlich gestalten, wurde die Teilnahme zunächst auf
ein Jahr begrenzt. Zudem war Bestandteil der Rahmenvereinbarung, dass nach
Abrechnung der ersten beiden Quartale die Angemessenheit der Verwaltungskosten
überprüft wird, so dass man auch hierdurch Rückschlüsse auf die
Wirtschaftlichkeit erwarten konnte.
Die Einführung der Gesundheitskarte erfolgte zum 01.07.2017, mit
zunächst 138 leistungsberechtigten Personen bei der für den Landkreis Kusel
zuständigen Krankenkasse, der DAK Gesundheit. Gleichzeitig wurde mit der
Krankenkasse u.a. vereinbart, dass sie auf die Zahlung des Mindestbetrags von
10 Euro pro angefangenen Betreuungsmonat je Leistungsberechtigten verzichtet. Dies
ergab gegenüber für den Landkreis eine finanzielle Verbesserung i.H.v. 1.965,-
Euro. Zum 30.06.2018 waren noch 131 Personen im Rahmen des § 264 Abs. 1 SGB V
zur Betreuung bei der DAK-Gesundheit angemeldet.
Da es im 2. Halbjahr 2016 noch wesentlich mehr Leistungsempfänger gab
und diese oftmals bereits nach kurzer Zeit in den Rechtskreis des SGB II
(Jobcenter) wechselten, stellt dieser Zeitraum keine vergleichbare Größe dar.
Aus diesem Grund wurden die Leistungsausgaben des 1. Halbjahres 2017 mit den
Kosten des 1. Halbjahres 2018 verglichen (siehe Anlage 1).
Dieser Vergleich zeigt, dass durch den Einsatz der Gesundheitskarte mit
entsprechender Rabattierung und Krankenhausmanagement, durchaus zu einer günstigeren
Versorgung der angemeldeten Leistungsempfänger (ca. 266,- Euro/Person) beiträgt,
jedoch mit der Einschränkung, dass in den Folgequartalen noch Abrechnungen zu
erwarten sind, die das 1. Halbjahr 2018 betreffen. Insgesamt profitiert
die Verwaltung aber nicht nur von der Erfahrung und den Strukturen der
Krankenkasse. Die Einführung der Gesundheitskarte hat auch im operativen
Geschäft sukzessive zu einer merklichen Entlastung in der eigenen
Sachbearbeitung geführt. Es konnten Personalkosten i.H.v. rd. 35.000,-
Euro/Jahr (0,8 E8/A8) eingespart werden, wenngleich nach wie vor eine
Mitarbeiterin noch mit 20% ihrer Arbeitskraft für die Betreuung und die
Anmeldung der Leistungsberechtigten im Einsatz ist. Unter Berücksichtigung der
Verwaltungsausgaben ergibt sich im Ergebnis ein Einsparpotenzial i.H.v. insgesamt
rd. 240,- Euro pro Leistungsberechtigten.
Für die Leistungsberechtigten selbst bedeutet die elektronische
Gesundheitskarte ohnehin eine deutliche Verbesserung, da direkt medizinische
Hilfe in Anspruch genommen werden kann, ohne zuvor einen Krankenbehandlungsschein
beim Sozialamt beantragen zu müssen.
Hinsichtlich der ankündigten Evaluation wurde seitens des
Sozialministeriums mitgeteilt, dass diese aus Kostengründen doch nicht
durchgeführt wird. Gleichzeitig soll der Verwaltungskostenersatz erstmalig für
die Abrechnung des 1. Quartals 2019 dahingehend umgestellt werden, dass statt
der bisherigen 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen künftig die
GKV-Durchschnittskosten (derzeit 12,82 Euro/Monat/Leistungsempfänger) zu Grunde
gelegt werden. Die DAK Gesundheit hat ihre Bereitschaft signalisiert, zur
Abgeltung ihrer entstehenden Verwaltungsaufwendungen auch die bisherige
Regelung zu akzeptieren.
Ein Mitarbeiter der Landesvertretung der DAK Gesundheit ist im Rahmen
dieses Tagesordnungspunktes anwesend und steht für Fragen zur Verfügung.