Sitzung: 13.08.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0836/2018
Beschluss:
Der Kreisausschuss
stimmt dem von der Verwaltung vorgelegten Konzept zur Einrichtung einer zusätzlichen
Windeldiensttour zu und beschließt eine Evaluation bezüglich der Windeltouren
durchzuführen.
Bei der Beschlussfassung über das
Abfallwirtschaftskonzept wurde eine Ergänzung im Bereich der Windelabfuhr
gewünscht. Dieses Konzept hat die Verwaltung erarbeitet.
Windeln, soweit sie nicht über die Restmülltonne entsorgt werden, werden auch
zukünftig in roten Abfallsäcken gesammelt. Diese „Windelsäcke“ sollen sich
nicht von den bisherigen roten
Abfallsäcken unterscheiden und sind nach wie vor
gegen Gebühr (derzeit 3, - € pro Sack) an den entsprechenden Verkaufsstellen
erhältlich.
Die befüllten Abfallsäcke werden –wie bislang auch- als Beistellung im
Rahmen der Restmüll-sammlung abgefahren. Da die Restmüllabfuhr künftig aber nur
noch alle 4 Wochen erfolgt, soll darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen
werden, monatlich eine weitere Abfuhr für die roten Abfallsäcke zu beantragen.
Wird dieser Antrag gestellt, erfolgt die Abfuhr der roten Säcke im gewohnten
Rhythmus alle 14 Tage. Beispielsweise könnte sich folgender Abfuhrrhythmus
ergeben:
|
Restmüll |
Bioabfall |
Windeln |
1. Woche |
X |
X |
X
|
2. Woche |
Wertstoffsäcke |
||
3. Woche |
|
X |
X
|
4. Woche |
Wertstoffsäcke |
||
5, Woche |
X |
X |
X |
Die Abfuhr der „Windelsäcke“ soll mit dem Behälterdienst koordiniert
und mit eigenem Personal bzw. eigenem Fahrzeug durchgeführt werden. Den dadurch
zusätzlich anfallenden Personal- und Sachaufwand schätzt die Verwaltung auf
jährlich rd. 45.000 €. Unter der Annahme, dass die Zusatzleistung von durchschnittlich
750 Haushalten (= rd. 2 % der Haushalte)
genutzt wird, könnte die zusätzliche Abfuhr für 5,- pro Monat angeboten
werden. Die Abfuhr sollte jedoch auf maximal 5 Abfallsäcke pro Anfahrstelle
beschränkt werden. Sollen mehr als 5 Säcke abge-fahren werden, wäre dies
gesondert zu beantragen. Die Gebühr würde sich in diesem Fall entsprechend
erhöhen.
Frau Ute Lauer (SPD) fragte mit welchen Fahrzeugen man den Windeldienst
durchführen möchte und Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die Grünen) fragte,
ob man nicht auf die Zusatzgebühr verzichten könne.
Der Vorsitzende antwortete, dass man beabsichtige einen
Kleintransporter mit Ladefläche zu verwenden und, dass ein Gebührenverzicht für
diese Leistung nicht zulässig sei.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |