Abfallwirtschaftskonzept

Betreff
Abfallwirtschaftskonzept
hier: Einrichtung zusätzlicher Windeltouren
Vorlage
0836/2018
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt dem von der Verwaltung vorgelegten Konzept zur Einrichtung einer zusätzlichen Windeldiensttour zu.

 

Beschlussvorlage:

 

Bei der Beschlussfassung über das Abfallwirtschaftskonzept wurde eine Ergänzung im Bereich der Windelabfuhr gewünscht. Dieses Konzept hat die Verwaltung erarbeitet.


Windeln, soweit sie nicht über die Restmülltonne entsorgt werden, werden auch zukünftig in roten Abfallsäcken gesammelt. Diese „Windelsäcke“ sollen sich nicht  von den bisherigen roten Abfallsäcken unterscheiden und sind nach wie vor gegen Gebühr (derzeit 3, - € pro Sack) an den entsprechenden Verkaufsstellen erhältlich.

Die befüllten Abfallsäcke werden –wie bislang auch- als Beistellung im Rahmen der Restmüll-sammlung abgefahren. Da die Restmüllabfuhr künftig aber nur noch alle 4 Wochen erfolgt, soll darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen werden, monatlich eine weitere Abfuhr für die roten Abfallsäcke zu beantragen. Wird dieser Antrag gestellt, erfolgt die Abfuhr der roten Säcke im gewohnten Rhythmus alle 14 Tage. Beispielsweise könnte sich folgender Abfuhrrhythmus ergeben:

 

 

Restmüll

Bioabfall

Windeln

1. Woche

X

X

X
(Beistellung zur Restmülltonne)

2. Woche

Wertstoffsäcke

3. Woche

 

X

X
(Windeldiensttour)

4. Woche

Wertstoffsäcke

5, Woche

X

X

X
(Beistellung zur Restmülltonne)

 

Die Abfuhr der „Windelsäcke“ soll mit dem Behälterdienst koordiniert und mit eigenem Personal bzw. eigenem Fahrzeug durchgeführt werden. Den dadurch zusätzlich anfallenden Personal- und Sachaufwand schätzt die Verwaltung auf jährlich rd. 45.000 €. Unter der Annahme, dass die Zusatzleistung von durchschnittlich 750 Haushalten (= rd. 2 % der Haushalte)  genutzt wird, könnte die zusätzliche Abfuhr für 5,- pro Monat angeboten werden. Die Abfuhr sollte jedoch auf maximal 5 Abfallsäcke pro Anfahrstelle beschränkt werden. Sollen mehr als 5 Säcke abge-fahren werden, wäre dies gesondert zu beantragen. Die Gebühr würde sich in diesem Fall entsprechend erhöhen.