Sitzung: 30.11.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0652/2016
Beschluss:
Der
Kreisausschuss beschließt, den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern mit der
Planung für den Ausbau der K 14 innerhalb der OD Ehweiler zu beauftragen.
Die zu erarbeitende Planung und die darauf aufbauende
Kostenschätzung sind dem Ausschuss zur Abstimmung und Annahme vorzulegen.
Die Ortsdurchfahrt
der Kreisstraße K 14 in Ehweiler ist geprägt von einem vielseitigen
Schadensbild. Neben großformatigen Rissen und Verdrückungen der
Fahrbahnoberfläche und einer nicht ordnungsgemäß funktionierenden
Straßenentwässerung ist auch der Unterbau schadhaft bzw. nicht in der für die
Belastung notwendigen Stärke ausgebildet. Weiterhin ist eine klare Trennung der
Verkehrsarten nicht vorhanden, da keine durchgängigen bzw. teilweise überhaupt
keine Gehwege existieren.
Auf Grund des
tiefgreifenden Schadensbildes und der ungeordneten Verkehrsverhältnisse ist die
planerische Vorbereitung eines Vollausbaus notwendig, eine oberflächliche
Deckensanierung ist hinsichtlich des mangelhaften und fehlenden Unterbaus nicht
möglich.
Im Rahmen der
regelmäßig stattfindenden Zustandserfassung der Kreisstraßen sind 86 % der
insgesamt rd. 970 m langen Ortsdurchfahrt von Ehweiler der schlechtesten
Zustandskategorie (Werte schlechter als 4,5) zugeordnet worden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Landesbetrieb Mobilität mit der Erarbeitung der Planung für einen mittelfristigen Ausbau der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 14 in Ehweiler zu beauftragen.
Herr Dr. Stefan
Spitzer (CDU) wies in diesem Zusammenhang auf die geplante Kanalerneuerung in
der Ortsgemeinde Albessen hin. Sollten die Kreisstraßen 14 und 15 ebenfalls ausgebaut
werden, könnte man die Maßnahmen kombinieren.
Der Vorsitzende
sagte, dass die Verwaltung und der LBM die Maßnahme prüfe und das Ergebnis dem
Kreisausschuss ebenfalls vorstelle.
Herr Hans Harth
(FWG) regte im Zusammenhang mit den hohen Kosten an grundsätzlich darüber
nachzudenken, ob es in jeder Ortsgemeinde notwendig sei im Zuge von
Straßenbauarbeiten beidseitige Gehwege einzuplanen.
Dazu führte der
Vorsitzende aus, dass im Einzelfall entschieden werde, ob und in welcher Form
Gehwege notwendig seien. Kostenträger der Gehwege sei die jeweilige Gemeinde,
so dass der Kreis den Wünschen der Gemeinde nachkomme, sofern nichts
entgegenstehe.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |