TOP Ö 2.2.3: Planungsauftrag an den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern über den Ausbau der K 14 innerhalb der OD Ehweiler

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern mit der Planung für den Ausbau der K 14 innerhalb der OD Ehweiler zu beauftragen.

Die zu erarbeitende Planung und die darauf aufbauende Kostenschätzung sind dem Ausschuss zur Abstimmung und Annahme vorzulegen.

 


Die Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 14 in Ehweiler ist geprägt von einem vielseitigen Schadensbild. Neben großformatigen Rissen und Verdrückungen der Fahrbahnoberfläche und einer nicht ordnungsgemäß funktionierenden Straßenentwässerung ist auch der Unterbau schadhaft bzw. nicht in der für die Belastung notwendigen Stärke ausgebildet. Weiterhin ist eine klare Trennung der Verkehrsarten nicht vorhanden, da keine durchgängigen bzw. teilweise überhaupt keine Gehwege existieren.

Auf Grund des tiefgreifenden Schadensbildes und der ungeordneten Verkehrsverhältnisse ist die planerische Vorbereitung eines Vollausbaus notwendig, eine oberflächliche Deckensanierung ist hinsichtlich des mangelhaften und fehlenden Unterbaus nicht möglich.

 

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Zustandserfassung der Kreisstraßen sind 86 % der insgesamt rd. 970 m langen Ortsdurchfahrt von Ehweiler der schlechtesten Zustandskategorie (Werte schlechter als 4,5) zugeordnet worden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Landesbetrieb Mobilität mit der Erarbeitung der Planung für einen mittelfristigen Ausbau der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 14 in Ehweiler zu beauftragen.

 

Herr Dr. Stefan Spitzer (CDU) wies in diesem Zusammenhang auf die geplante Kanalerneuerung in der Ortsgemeinde Albessen hin. Sollten die Kreisstraßen 14 und 15 ebenfalls ausgebaut werden, könnte man die Maßnahmen kombinieren.

 

Der Vorsitzende sagte, dass die Verwaltung und der LBM die Maßnahme prüfe und das Ergebnis dem Kreisausschuss ebenfalls vorstelle.

 

Herr Hans Harth (FWG) regte im Zusammenhang mit den hohen Kosten an grundsätzlich darüber nachzudenken, ob es in jeder Ortsgemeinde notwendig sei im Zuge von Straßenbauarbeiten beidseitige Gehwege einzuplanen.

 

Dazu führte der Vorsitzende aus, dass im Einzelfall entschieden werde, ob und in welcher Form Gehwege notwendig seien. Kostenträger der Gehwege sei die jeweilige Gemeinde, so dass der Kreis den Wünschen der Gemeinde nachkomme, sofern nichts entgegenstehe.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0