Beschlussvorschlag:
Entsprechend der
Empfehlung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss sowie des
Kreisausschusses beschließt der Kreistag, die Eckpunkte zur Ausschreibung der
entsprechenden Leistungen.
Beschlussvorlage:
Die Leistungen zur Sammlung und Verwertung/Entsorgung der einzelnen
Abfallarten werden durch externe Unternehmen ausgeführt und müssen daher vom
Landkreis entsprechend ausgeschrieben werden.
Die Leistungen zur Sammlung und Verwertung/Entsorgung von Bio- und
Sperrabfällen sowie die Sammlung des Restabfalles müssen aktuell ausgeschrieben
werden, da die bestehenden Verträge zum 31.12.2018 auslaufen. Darüber hinaus
müssen Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung der Biotonne zum
01.01.2019 ausgeschrieben werden.
Der Vertrag zu Verwertung des Restabfalles läuft hingegen noch bis zum
31.12.2023 mit der einseitigen Verlängerungsoption für den Landkreis um weitere
zwei Jahre.
Der Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschusses sowie der Kreisausschusses empfehlen dem Kreistag
folgende Eckpunkte für die Ausschreibungen zu beschließen:
1. Sammlung und Verwertung
von Sperrabfall
Sperrabfall wird derzeit– getrennt nach Altholz und Restsperrmüll-
gesammelt. Die Sammlung erfolgt dabei als sogenannte Straßensammlung auf Abruf.
Die Verträge zur Sammlung und Verwertung von Sperrabfall laufen zum
31.12.2018 aus und sind daher neu auszuschreiben. Die Leistungen sollen daher
auf Basis des bisherigen Systems ausgeschrieben werden:
Leistungen |
Laufzeit |
Sammlung
Altmetall, Altholz und Restsperrmüll sowie Verwertung von Altmetall und
Altholz |
Bis
31.12.2026 (8 Jahre) mit der einseitigen Option des Landkreises, den Vertrag
zweimal um jeweils ein Jahr (maximal bis 31.12.2028) zu verlängern. |
Verwertung
von Restsperrmüll |
Bis
31.12.2023 (5 Jahre) mit der einseitigen Option des Landkreises, den Vertrag
zweimal um jeweils ein Jahr (maximal bis 31.12.2025) zu verlängern. |
2. Sammlung von Rest- und Bioabfällen
Die gemeinsame Vergabe der Sammlung von Rest- und Bioabfällen bietet
Synergieeffekte. Die Leistungen sollen daher wie folgt ausgeschrieben werden:
Leistungen |
Laufzeit
/ Erläuterungen |
Sammlung
der Rest- und Bioabfälle |
Bis
31.12.2026 (8 Jahre) mit der einseitigen Option des Landkreises, den Vertrag
zweimal um jeweils ein Jahr (maximal bis 31.12.2028) zu verlängern. |
3. Behälterbeschaffung
Nach dem Beschluss des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses sowie
des Kreisausschusses sollen die Behälter vom Landkreis gekauft werden. Die
Erstauslieferung der Behälter erfolgt dabei durch den Auftragnehmer.
Die Bieter können sowohl neue als auch funktionsfähige und schadensfreie
Behälter anbieten. Die gebrauchten Gefäße dürfen allerdings nicht älter als
zwei Jahre sein und müssen bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen.
4. Behälterdienst
Der Behälterdienst soll optional ausgeschrieben werden. Dabei soll
entweder der Landkreis oder ein externer Dritter den Behälterdienst
durchführen.
Die Leistungen für den Behälterdienst sollen wie folgt ausgeschrieben
werden:
Leistungen |
Laufzeit
/ Erläuterungen |
Behälterdienst
(optional) |
Bis 31.12.2026
(8 Jahre) mit der einseitigen Option des Landkreises, den Vertrag zweimal um
jeweils ein Jahr (maximal bis 31.12.2028) zu verlängern; |
5. Verwertung von
Bioabfällen
Im Hinblick auf den Ressourcen- und Klimaschutz ist die Verwertung in
einer Anlage mit Kaskadennutzung vorgesehen.
Der Kreisausschuss hat in der Sitzung am 22.01.2018 die Verwertung von
Bioabfällen in einer Anlage mit Kaskadennutzung empfohlen.
Vor Ausschreibung der Verwertungsleistungen sollen die Möglichkeiten
einer interkommunalen Zusammenarbeit geprüft werden.