Der
Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 26.10.2011 die
Errichtung eines Eigenbetriebs für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II
beschlossen. Nach § 57 LKO i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO ist für jeden Eigenbetrieb
nach den §§ 44 bis 46 GemO ein Werkausschuss zu bilden.
A) Wahl der 10 Mitglieder
des Werkausschusses
Gemäß § 6 Abs.1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Jobcenter Landkreis Kusel“ besteht der Werkausschuss aus 10 Mitgliedern, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder Mitglied des Kreistages sein soll. Die Mitglieder des Werkausschusses sollen die für ihr Amt erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Aufgaben des Werkausschusses, sind in § 6 Abs. 2 bis 4 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Jobcenter Landkreis Kusel“ geregelt.
Die
Grundsätze für die Wahl der Mitglieder des Werkausschusses sind nach § 57 LKO
i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO in §§ 44 bis 46 GemO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für
den Kreistag festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege
geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht etwas
anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).
B) Wahl der Beschäftigtenvertreter
Die
Wahl und die Zahl der Beschäftigtenvertreter richtet sich nach § 90
Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG). Demnach treten den Mitgliedern des Werkausschusses zu
einem Drittel der Mitgliederzahl Beschäftigtenvertreter mit beratender Stimme
hinzu (§ 90 Abs. 1 LPersVG). Das Vorschlagsrecht für die Wahl der vier Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten
sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter durch den Kreistag steht
dem Personalrat zu. Er soll die doppelte Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen
und Vertreter der Beschäftigten vorschlagen. Die Wahl erfolgt nach § 40 Abs. 2
bis 4 der Gemeindeordnung bzw. § 33 Abs. 2 bis 4 der Landkreisordnung. Die Wahl erfolgt in öffentlicher
Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag
nicht etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).