Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, die
bedarfsorientierte mobile Schulsozialarbeit an den Grundschulen sowie die Schulsozialarbeit
an der gemeinsamen schulartübergreifende Orientierungsstufe der Realschule plus
in Kusel und des Gymnasiums in Kusel weiterzuführen und bittet den Kreistag,
die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Beschlussvorlage:
Bedarfsorientierte
mobile Schulsozialarbeit an Grundschulen
Seit 01.03.2012 besteht im Landkreis Kusel ein bedarfsorientiertes mobiles Beratungs-
und Unterstützungsangebot für Schüler/Innen, Eltern und Lehrer/Innen im
Grundschulbereich. Die hierfür durch die Lebenshilfe St. Wendel eingesetzte
Fachkraft betreut derzeit 5 Grundschulen im Landkreis. Dies sind die
Grundschulen in Lauterecken, Wolfstein, St. Julian, Schönenberg-Kübelberg und
Brücken. Neben den regelmäßigen Präsenzzeiten an diesen Schulen unterstützt die
Fachkraft in Krisensituationen auch andere Grundschulen im Landkreis.
Die bedarfsorientierte mobile Schulsozialarbeit
an Grundschulen hat sich als Teil professionellen Handelns an den
Schnittstellen zwischen Jugendhilfe, Schule und Eltern bewährt. So steht die
eingesetzte Fachkraft den Schülerinnen und Schüler bei Schwierigkeiten in der
Schule, bei familiären oder sonstigen Problemen zur Seite und berät Eltern bei
Erziehungsproblemen. Ebenso erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und
Lehrern im Hinblick auf die Lösung fallspezifische Probleme und der Planung
präventiver Angebote. Sowohl die positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der
Schülerinnen und Schüler als auch die sehr positive Bewertung seitens der
Schulträger und der Schulen belegen den Erfolg dieses Angebotes. Zudem konnte
durch die Schulsozialarbeit weitere Unterstützungsmaßnahmen des Jugendamtes vermieden
werden.
Schulsozialarbeit
an der gemeinsamen schulartübergreifenden Orientierungsstufe der Realschule
plus in Kusel und des Gymnasiums in Kusel
Am 01.10.2007 wurde an der damaligen Hauptschule
in Kusel eine halbe Personalstelle für Schulsozialarbeit eingerichtet, die das
Land jährlich mit 15.300,- € förderte. Mit der Umsetzung der Schulstrukturreform
wurden die ehemalige Realschule Kusel und die ehemalige Hauptschule Kusel zur
Realschule plus Kusel in kooperativer Form zum 01.08.2010 zusammengeschlossen.
Seitdem findet auch der Unterricht in beiden Klassenstufen für alle Schüler der
gemeinsamen schulartübergreifenden Orientierungsstufe in den Räumen des Gymnasiums
Kusel statt. Da die Versorgung der Schüler der
Realschule plus in der gemeinsamen schulartübergreifenden
Orientierungsstufe im Rahmen der Schulsozialarbeit mit der geförderten halben
Stelle nicht mehr gewährleistet war, wurde die Stelle für Schulsozialarbeit ab
01.09.2011 um 0,5 auf 1,0 angehoben.
Für die Erweiterung dieser Stelle wurde jährlich die
Förderung des Landes beantragt. Das rheinland-pfälzische Jugendministerium hat
zum Folgeantrag zur Förderung der Schulsozialarbeit im Landkreis Kusel im Jahr
2014 mitgeteilt, dass für die Aufnahme neuer Stellen oder Erweiterungen bereits
in der Landesförderung befindlicher Stellen im
Doppelhaushalt 2014/2015 keine finanziellen Spielräume bestehen und eine
Erweiterung der Landesförderung für die Schulsozialarbeiterstelle an der
Realschule plus Kusel daher nicht möglich sei. Jedoch wurde die beantragte
Erweiterung seitens des Landes in eine Warteliste aufgenommen.
Die Finanzierung der Stelle der bedarfsorientierten
mobilen Schulsozialarbeit (rd. 55.000,- Euro) sowie der halben Stelle für die
gemeinsame Orientierungsstufe der Realschule plus in Kusel und des Gymnasiums
in Kusel (rd. 31.000,- Euro) erfolgte bis einschließlich 31.12.2013 aus Mitteln
des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes. Mit den im Förderzeitraum 2011 bis
2013 nicht verbrauchten Mitteln, die im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung
standen, konnte die Schulsozialarbeit befristet noch bis 31.07.2014
weitergeführt werden. Bis zum Ende des Jahres 2014 ist die Finanzierung aus
Mitteln des Kreishaushalts sichergestellt.
Um auch künftig Bildungs- und
Entwicklungsbenachteiligungen von Kindern zu verhindern sowie deren
Sozialkompetenz und Konfliktfähigkeit zu fördern, schlägt die Verwaltung des
Jugendamtes die Weiterführung der Schulsozialarbeit in den o.g. Bereichen vor,
wobei die Präsenzzeiten der eingesetzten Fachkraft an den jeweiligen
Grundschulen hinsichtlich des Bedarfs jährlich zu überprüfen und festzulegen
sind.
Aufgrund des modellhaften Charakters der
bedarfsorientierten mobilen Schulsozialarbeit an Grundschulen berichtet die
zuständige Fachkraft, Frau Isabell Liesmann, im Rahmen dieses
Tagesordnungspunktes über ihre Arbeit.