Beschlussvorlage:
Gemäß § 9 Abs. 5 des
Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit des aktuellen Aufsichtsrates am 31.
Dezember 2014.
Nach § 57 LKO i.V.m. § 88 GemO gelten für die Entsendung
der Aufsichtsratsmitglieder die Vorschriften über die Mitgliedschaft in
Ausschüssen entsprechend.