Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt die Eröffnungsbilanz des
Eigenbetriebs „Jobcenter Landkreis Kusel“ für das Wirtschaftsjahr 2012, entsprechend
der Empfehlung des Werkausschusses, mit der Bilanzsumme
fest.
Beschlussvorlage:
Die Eröffnungsbilanz ist Grundlage für den
Jahresabschluss, der gemäß § 27 II EigAnVO dem Kreistag zur Feststellung
vorzulegen ist. Analog hierzu ist die für das Wirtschaftsjahr 2012 erstmalig
erstellte Eröffnungsbilanz dem Kreistag ebenso zur Feststellung vorzulegen,
nachdem eine Schlussbesprechung stattgefunden hat
Mit Beschluss vom 4.7.2012 stimmte der Kreistag
der Bestellung der Mittelrheinischen Treuhand GmbH zum Prüfer der
Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs „Jobcenter Landkreis Kusel“ zu.
Über die Ergebnisse der Prüfung ist gemäß §§ 57 LKO,
89 V GemO und 3 IV der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler
Einrichtungen (analog) eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer,
dem Landrat, der Werkleitung und dem Werkausschuss vorgesehen.
Die Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die
Mittelrheinische Treuhand GmbH sowie die Schlussbesprechung ergab keinerlei
Beanstandungen.
Das Wirtschaftsjahr 2012 wurde mit folgender
Bilanzsumme eröffnet:
Die Bilanzpositionen
weisen im Wesentlichen folgende Inhalte aus:
Auf der Aktivseite:
Auf der Passivseite: