Verpflichtung eines Kreistagsmitglieds

Betreff
Verpflichtung eines Kreistagsmitglieds
Vorlage
0072/2012/2
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

 

 

 

Herr Karl Marchetti (CDU) ist am 30.04.2013 verstorben und scheidet somit aus dem Kreistag des Landkreises Kusel aus (§ 53 KWG i.V.m. § 45 Abs. 1 KWG).

 

Der Wahlleiter hat Frau

 

Alice Höft

Hauptstr. 16,

66871 Etschberg

 

als Ersatzperson (§ 45 KWG) benachrichtigt.

 

Frau Alice Höft erklärte sich bereit, das Kreistagsmandat anzunehmen und wurde daraufhin vom Wahlleiter als Ersatzpersonen berufen.

 

 

Gemäß § 23 Abs. 2 LKO ist Frau Alice Höft vor ihrem Amtsantritt vom Vorsitzenden auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Kreistagsmitglied durch Handschlag zu verpflichten.