Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt – wie oben ausgeführt – 2 Ausbildungsplätze bereitzustellen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Auswahl unter den Bewerber/innen zu treffen.
Beschlussvorlage:
Die Verwaltung schlägt vor, um bedarfsgerecht auszubilden und dennoch einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Situation am Ausbildungsmarkt zu leisten, im Jahr 2012
1 Auszubildende/r für Verwaltungsfachangestellte/r,
1 Anwärter/in im gehobenen Dienst
einzustellen.
Die ausgewählten
Personen werden bei der Einstellungszusage darauf hingewiesen, dass eine
Übernahme nach Beendigung der Ausbildung nicht garantiert wird. Bewerbungen
sind bis 30.10.2010 einzureichen. Um den für das Bewerbungsverfahren üblichen
Verwaltungsaufwand zu vermindern und um Kosten einzusparen, sollen mit
Zustimmung des Personalrates folgende Ausschreibungskriterien festgelegt
werden:
-
die Bewerber sollen im letzten Zeugnis in der
Fächern Deutsch, Mathematik und Sozialkunde mindestens einen Durchschnitt von
2,5 aufweisen für Bewerbungen im gehobenen Dienst und 3,0 für Bewerbungen als
Verwaltungsfachangestellte
-
die Bewerber werden nur berücksichtigt, wenn sie
sich für eine Erstausbildung bewerben.
Ergänzend soll in der Ausschreibung noch vermerkt werden, dass die
Bewerbungs-unterlagen nicht zurückgesandt werden.