Tierheim Gangelborner Hof

Betreff
Tierheim Gangelborner Hof
hier: Verlängerung des Überlassungs- und Betreibervertrages mit dem CJD
Vorlage
1159/2021
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Verlängerung der Betriebsführung des Tierheims auf dem Gangelbornerhof durch das Christliche Jugenddorf Deutschland, Dienststelle Wolfstein zu.

 

Beschlussvorlage:

 

Auf der Grundlage einer Zweckvereinbarung pachtete der Landkreis Kusel von Privat eine Fläche des Gangelbornerhofes, Jettenbach, und errichtete mit Fördermitteln des Landes darauf ein Tierheim. Die Zweckvereinbarung bestand ursprünglich zwischen den sieben Verbandsgemeinden des Kreises, der Verbandsgemeinde Baumholder, der Gemeinde Freisen und dem Landkreis Kusel. Heute sind beteiligt die Verbandsgemeinden Oberes Glantal, Kusel-Altenglan und Lauterecken-Wolfstein sowie die Gemeinde Freisen. Zur Führung des Betriebs des Tierheims schloss der Landkreis einen Vertrag mit dem Christlichen Jugenddorf Deutschland, Dienststelle Wolfstein. Die Vertragslaufzeit begann mit der Fertigstellung des Tierheims im Oktober 2011 und war auf zehn Jahre ausgelegt. Sie endet danach am 31.10.2021. Der Landkreis und das CJD bewerten die bisherige Zusammenarbeit sehr positiv. Die Betriebsführung durch das CJD soll deshalb auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarung um weitere fünf Jahre verlängert werden sowie anschließend jeweils jährlich. Wie schon bisher steht dem CJD eine Kooperationsmöglichkeit mit dem hiesigen Tierschutzverein offen. Der neue Vertrag ist im Entwurf als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten für das Tierheim in Jettenbach setzen sich aus den Betriebskosten des CJD, den Pachtausgaben, den Versicherungskosten, dem Schuldendienst aus Zins und Tilgung und den Pachteinnahmen der eigenen Photovoltaikanlagen zusammen.

 

Hierzu leisten die Verbandsgemeinden und die Gemeinde Freisen auf Grundlage der Zweckvereinbarung ab dem Jahr 2021 einen Beitrag von 40.000 €. Der Landkreis begleicht das darüberhinausgehende Defizit.

 

Die kalkulierten Gesamtkosten entnehmen Sie bitte dem Beiblatt.

Die Jahre 2020 und 2021 wurden hierbei um Sondereffekte, wie z.B. einmalige Gehaltsnachzahlungen oder Beschäftigungsverboten bereinigt.