Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
stimmt der Verlängerung der Betriebsführung des Tierheims auf dem
Gangelbornerhof durch das Christliche Jugenddorf Deutschland, Dienststelle
Wolfstein zu.
Beschlussvorlage:
Auf der Grundlage
einer Zweckvereinbarung pachtete der Landkreis Kusel von Privat eine Fläche des
Gangelbornerhofes, Jettenbach, und errichtete mit Fördermitteln des Landes
darauf ein Tierheim. Die Zweckvereinbarung bestand ursprünglich zwischen den
sieben Verbandsgemeinden des Kreises, der Verbandsgemeinde Baumholder, der
Gemeinde Freisen und dem Landkreis Kusel. Heute sind beteiligt die
Verbandsgemeinden Oberes Glantal, Kusel-Altenglan und Lauterecken-Wolfstein
sowie die Gemeinde Freisen. Zur Führung des Betriebs des Tierheims schloss der
Landkreis einen Vertrag mit dem Christlichen Jugenddorf Deutschland,
Dienststelle Wolfstein. Die Vertragslaufzeit begann mit der Fertigstellung des
Tierheims im Oktober 2011 und war auf zehn Jahre ausgelegt. Sie endet danach am
31.10.2021. Der Landkreis und das CJD bewerten die bisherige Zusammenarbeit
sehr positiv. Die Betriebsführung durch das CJD soll deshalb auf der Grundlage
der bestehenden Vereinbarung um weitere fünf Jahre verlängert werden sowie
anschließend jeweils jährlich. Wie schon bisher steht dem CJD eine
Kooperationsmöglichkeit mit dem hiesigen Tierschutzverein offen. Der neue Vertrag
ist im Entwurf als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten für
das Tierheim in Jettenbach setzen sich aus den Betriebskosten des CJD, den
Pachtausgaben, den Versicherungskosten, dem Schuldendienst aus Zins und Tilgung
und den Pachteinnahmen der eigenen Photovoltaikanlagen zusammen.
Hierzu leisten die
Verbandsgemeinden und die Gemeinde Freisen auf Grundlage der Zweckvereinbarung
ab dem Jahr 2021 einen Beitrag von 40.000 €. Der Landkreis begleicht das
darüberhinausgehende Defizit.
Die kalkulierten
Gesamtkosten entnehmen Sie bitte dem Beiblatt.
Die Jahre 2020 und
2021 wurden hierbei um Sondereffekte, wie z.B. einmalige Gehaltsnachzahlungen
oder Beschäftigungsverboten bereinigt.