Der Kreisvorstand stimmte am 07.12.2020
folgender Eilentscheidung zu:
Entsprechend der Vorgaben des Landes bezüglich
des Sicherheitspersonals an den Impfzentren hat die Verwaltung eine beschränkte
Ausschreibung vorgenommen.
Angefragt wurde folgendes Sicherheitspersonal:
-
24 Stunden, 7 Tage pro
Woche (einfache Besetzung im Außenbereich)
-
Während der
Öffnungszeiten (vierfache Besetzung innerhalb des Impfzentrums)
Es gingen fünf
Angebote bei der Verwaltung ein.
Das
wirtschaftlichste Angebot reichte die Firma Piepenbrock mit 17,46 Euro pro
Stunde und Person ein.
Der Nächstbietende
bot 19,45 Euro an.
Voraussetzung für
die Vergabe sei die Anwendung des Landestariftreuegesetzes. Sollte ein Bieter
diese Voraussetzung nicht erfüllen, solle er aus der Wertung der Angebote
ausgeschlossen werden.
Die Kosten werden
durch das Land erstattet.
Eilentscheidung:
Der Kreisvorstand
stimmt der Auftragsvergabe an die Firma Piepenbrock zu. Sollte der Kontrakt mit
der Firma Piepenbrock nicht zustande kommen, beschließt der Kreisvorstand den
Auftrag an den Nächstbietenden zu vergeben.
Der Kreisvorstand
stellt die Dringlichkeit fest, da das Impfzentrum bereits zum 15.12.2020
einsatzbereit und auch das Sicherheitspersonal ab diesem Zeitpunkt vor Ort sein
muss.
Die Firma
Piepenbrock zog ihr Angebot am 08.12.2020 zurück und der Auftrag wurde am
09.12.2020 an den Nächstbietenden, die Firma WR-Security, vergeben.