Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt mobile
Endgeräte/digitale Ausstattungen und das erforderliche Zubehör in einem
Gesamtvolumen von 184.402,05 € aus dem Sofortausstattungsprogramm für die
Schulen zu beschaffen.
Beschlussvorlage:
Im Rahmen
des Sofortausstattungsprogramms „DigitalPakt Schule“ erhält der Landkreis Kusel
eine Förderung für die Beschaffung von schulgebundenen Endgeräten in Höhe von
184.422,57 €. Verteilungsmaßstab für die Mittel nach dem Sonderausstattungsprogramm
ist entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Beschaffung mobiler Endgeräte
an Schulen in Rheinland-Pfalz der Anteil der Schülerinnen und Schüler an der
kostenfreien Schulbuchausleihe.
Mit dem
Sofortausstattungsprogramms des Bundes soll einem möglichst hohen Anteil an
Schülerinnen und Schülern während des Andauerns der Corona-Pandemie
Fernunterricht mit mobilen Endgeräten zu Hause ermöglicht werden, soweit es
hierzu aus Sicht der Schulen einen besonderen Bedarf zum Ausgleich sozialer
Ungleichgewichte gibt.
Gefördert
werden ausschließlich mobile Endgeräte, d.h. vor allem Laptops, Notebooks oder
Tablets. Zubehör ist dann förderfähig, wenn dieses einer nachhaltigen
Vorhaltung und Nutzung der Geräte dient, also z. B. Koffer zum Laden und
Aufbewahren der Geräte, Taschen, Schutzhüllen, Eingabegeräte und zusätzliche
Netzteile. Begleitmaßnahmen werden dann gefördert, wenn diese einem geeigneten
und sicheren Betrieb der Geräte dienen. Dazu zählen insbesondere auch der
Erwerb von Lizenzen zum Betrieb, zur Nutzung und zum Management der Geräte
erforderliche Software einschließlich ihrer Installation
(z. B.
Betriebssysteme, MDM-Lizenzen und Officepakete, bzw. Apps). Leasinggeräte oder
zeitlich befristete Lizenzen sind im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms
nicht förderfähig. Die Mindestanforderung der Geräte sowie der maximal
geförderte Preis ergeben sich aus den Rahmenverträgen des Landes. Die zur Verfügung stehenden Mittel
sind nicht ausreichend, um 100 % der an der kostenlosen Schulbuchausleihe
teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit einem Leihgerät zu versorgen. Die
Entscheidung darüber, an wen mobile Endgeräte verliehen werden, wird
ausschließlich auf der Grundlage einer pädagogischen Einschätzung durch die
Schule getroffen.
Für eine
erleichterte und wirtschaftliche Beschaffung von mobilen Endgeräten können wir
auf die bestehenden Rahmenverträge des Landes zurückgreifen. Beschaffungen aus
den Rahmenvereinbarungen sind ohne erneute eigene Ausschreibung
vergaberechtlich zulässig.
Beschaffungen
von Geräten aus den Rahmenverträgen werden im Rahmen des
Sofortausstattungsprogrammes zu 100 % bezuschusst.
Das
Gesamtbudget wurde entsprechend des durch Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz mitgeteilten Sozialindexes auf die einzelnen Schulen verteilt.
Im Rahmen des dadurch ermittelnden schulischen Budgets und nach Abstimmung mit
den Schulen sollen mobile Endgeräte und Zubehör in dem nachfolgend genannten
Volumen beschafft werden.
BBS
Kusel Gesamtvolumen 57.546,40 €
Siebenpfeiffer
Gymnasium Kusel Gesamtvolumen 27.258,75 €
Veldenz
Gymnasium Lauterecken
Gesamtvolumen
9.512,00 €
Realschule
plus Kusel Gesamtvolumen
10.477,46 €
Realschule
plus Lauterecken/Wolfstein Gesamtvolumen 28.291,56 €
IGS
Schönenberg-Kübelberg Gesamtvolumen 43.273,80 €
Jakob-Muth-Schule
Kusel Gesamtvolumen 5.997,54 €
Paul-Moor-Schule
Kusel Gesamtvolumen 2.044,50 €
Janusz-Korzcak-Schule Lauterecken (kein
pädagogischer Bedarf)
Gesamtauftragsvolumen
184.402,05 €
Finanzierung aus Zuschussmittel:
184.402,05 €
Finanzierung aus dem Kreishaushalt
2020: 0,00 €
Sämtliche Preise der aus den
Rahmenvereinbarungen zu beziehenden Produkte sind streng vertraulich zu
behandeln und dürfen nicht bezugsberechtigten Stellen nicht zur Kenntnis gegeben
werden. Daher haben wir auf die Angabe der Einzelpreise verzichten müssen.
Insgesamt sollen mit den Mitteln aus
dem Sofortausstattungsprogramm
221 Notebooks mit Zubehör
105 iPad mit Zubehör
beschafft
werden.