Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.
Beschlussvorlage:
Laut § 58 Abs. 3 LKO
darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-
leistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß
§ 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.
Folgende Zuwendungen
wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:
Zuwendungs-geber |
Art der Zuwendung/Verwendungszweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungs-empfänger |
Lottostiftung
Rheinland- Pfalz, Koblenz |
Geldzuwendung für
Veranstaltungen der Jugendkunstschule auf der Wasserburg Reipoltskirchen 2019 |
1.000,00 € |
Kreisverwaltung
Kusel, Referat Kultur |
Kreissparkasse
Kusel |
Geldzuwendungen
für kulturelle Aufgaben und für das Tierheim Jettenbach |
42.000,00 €
8.000,00 €
50.000,00 € |
Allgemeine
Kulturförderung Tierheim
Jettenbach |