TOP Ö 3: Kommunales Investitionsförderprogramm 3.0
hier: Festlegung der Projekte im Landkreis Kusel

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Beschluss:

 

Der Kreisauschuss beschließt:

 

1.    Zur Umsetzung des Kommunalen Investitionsprogramms 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0) gilt für den Bereich des Landkreises Kusel als Kriterium für die Finanzschwäche die Teilnahme der Kommune am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP).

2.    Für die Förderung werden die Investitionsmaßnahmen, siehe Liste Anhang, dem Ministerium der Finanzen vorgeschlagen.

 

Die Abstimmung erfolgte unter Ausschluss der betroffenen Personen.


Nach dem Verteilungsschlüssel des Landes Rheinland-Pfalz zum Kommunalen Investitionsgesetz ergibt sich für den Landkreis Kusel ein Gesamtbudget in Höhe von 7,879 Mio €. Im Rahmen der Umsetzung des Kommunalen Investitionsprogramms 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0) bestimmt der Landkreis unter Einbeziehung des kreisangehörigen Bereichs die Kriterien zur Abgrenzung der Finanzschwäche in seinem Zuständigkeitsbereich und beschließt eine Liste von Maßnahmen, deren Förderung er im KI 3.0 zu beantragen beabsichtigt.

Aufgrund der  Bürgermeisterdienstbesprechungen und den von den Kommunen gemeldeten Investitionsmaßnahmen wird folgendes dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

1.    Als Kriterium für die Finanzschwäche gilt die Teilnahme der Kommune am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP).

  1. Für die Förderung im Rahmen des KI 3.0 werden folgende Investitionsmaßnahmen vorgeschlagen (siehe Liste Anhang ):

 

Der Vorsitzende erläuterte die einzelnen Maßnahmen der Gemeinden und die des Landkreises. Neben der „Schwimmbadinvestition“ wolle der Landkreis in fünf Elektroautos sowie eine kreisweite Installation der entsprechenden Ladestellen investieren, die an öffentlich zugänglichen Orten aufgebaut werden sollen.

Für die nicht aufgeführten Bahnhaltepunkte, die ursprünglich mit diesen Mitteln hätten renoviert werden sollen, bestehe die Möglichkeit zur Förderung über ein Tourismusförderprogramm, zu dem der Landkreis aufgrund der Barrierefreiheit im Tourismus antragsberechtigt sei.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

8

0

0