Sitzung: 11.11.2015 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2
Vorlage: 0520/2015
Beschluss:
Der Kreisauschuss
beschließt:
1. Zur Umsetzung des Kommunalen
Investitionsprogramms 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0) gilt für den Bereich des
Landkreises Kusel als Kriterium für die Finanzschwäche die Teilnahme der
Kommune am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP).
2. Für die Förderung werden die
Investitionsmaßnahmen, siehe Liste Anhang, dem Ministerium der Finanzen
vorgeschlagen.
Die Abstimmung
erfolgte unter Ausschluss der betroffenen Personen.
Nach dem
Verteilungsschlüssel des Landes Rheinland-Pfalz zum Kommunalen
Investitionsgesetz ergibt sich für den Landkreis Kusel ein Gesamtbudget in Höhe
von 7,879 Mio €. Im Rahmen der Umsetzung des Kommunalen Investitionsprogramms
3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0) bestimmt der Landkreis unter Einbeziehung des
kreisangehörigen Bereichs die Kriterien zur Abgrenzung der Finanzschwäche in
seinem Zuständigkeitsbereich und beschließt eine Liste von Maßnahmen, deren
Förderung er im KI 3.0 zu beantragen beabsichtigt.
Aufgrund der Bürgermeisterdienstbesprechungen und den von
den Kommunen gemeldeten Investitionsmaßnahmen wird folgendes dem Kreisausschuss
zur Beschlussfassung vorgeschlagen:
1.
Als
Kriterium für die Finanzschwäche gilt die Teilnahme der Kommune am Kommunalen
Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP).
Der Vorsitzende
erläuterte die einzelnen Maßnahmen der Gemeinden und die des Landkreises. Neben
der „Schwimmbadinvestition“ wolle der Landkreis in fünf Elektroautos sowie eine
kreisweite Installation der entsprechenden Ladestellen investieren, die an
öffentlich zugänglichen Orten aufgebaut werden sollen.
Für die nicht
aufgeführten Bahnhaltepunkte, die ursprünglich mit diesen Mitteln hätten
renoviert werden sollen, bestehe die Möglichkeit zur Förderung über ein
Tourismusförderprogramm, zu dem der Landkreis aufgrund der Barrierefreiheit im
Tourismus antragsberechtigt sei.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
8 |
0 |
0 |