TOP Ö 3: Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Her Marc Wolf, kommissarischer Leiter der Abteilung Jugend und Soziales, informierte die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses anhand einer Powerpoint Präsentation über die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Rheinland-Pfalz.

Entgegen der ursprünglichen Planungen, wonach das Gesetz zum 01.01.2016 mit einer Übergangsfrist von drei Monaten hätte inkraft treten sollen, wurde bei dem Flüchtlingsgipfel im September entschieden, das Inkrafttreten um zwei Monate vorzuziehen und eine Übergangsfrist bis 01.01.2016 zu setzen.

Ausgehend von der Tatsache, dass sich einige Bundesländer aufgrund der zunehmenden Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht mehr in der Lage sahen eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung zu gewährleisten, sollen die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge nun ebenfalls nach dem Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Das bisherige Verfahren habe eine Inobhutnahme an dem Ort vorgesehen, an dem die Jugendlichen aufgegriffen wurden oder um Asyl baten, was insbesondere die an Einreiseknotenpunkten gelegenen Bundesländer (NRW, Hamburg, Berlin und Hessen) nicht mehr bewältigen konnten.

In Rheinland-Pfalz habe das Stadtjugendamt der Stadt Trier landesweit alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Obhut genommen. Die meist männlichen und zwischen 16 und 18 Jahre alten Flüchtlinge sollen nun von einer zentralen Stelle des Bundesverwaltungsamtes auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Die Länder erhalten ihrerseits die Befugnis die Zuständigkeit für die Inobhutnahmen zu regeln. Die Landesregierung habe anhand spezieller Kriterien Schwerpunktjugendämter gebildet, für die Inobhutnahme sowie die Anschlusshilfen zuständig seien.

 

Frau Carmen Gutendorf, Teamleiterin Soziale Dienste, erläuterte anschließend anhand praxisnaher Beispiele, welche Aufgaben beim Jugendamt des Landkreises Kusel, durch die Auswahl als Schwerpunktjugendamt, zusätzlich anfallen. Im Zeitraum von 01.09. bis 31.10.2015 habe man 45 Jugendliche, von denen aktuell allerding 21 bereits weitergereist seien, in Obhut genommen. Die meisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge seien auf der Erstaufnahmeeinrichtung registriert und sodann durch das Jugendamt in Obhut genommen worden.

 

Herr Marc Wolf ergänzte, dass man pro Inobhutnahme eine Fallpauschale von 1.046 Euro und für die Tagesfälle (Jugendliche, die in den ersten drei Tagen wieder weiterreisen) eine Pauschale von 300 Euro erhalte und beantwortete anschließend die Fragen der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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