TOP Ö 4: Informationen

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes informierte der Vorsitzende insbesondere über folgende Punkte:

 

  • Bundeszuwendungen für Investitionen

 

Die Verteilung der vom Bund bereitgestellten Mittel zur Förderung von Investitionen der Kommunen erfolge nach dem Königsteiner Schlüssel. Das Land Rheinland-Pfalz erhalte jedoch aufgrund der hohen kommunalen Belastungen durch Liquiditätskredite sieben, statt der regulären fünf Prozent der Bundesmittel. Die Verteilung auf die Kommunen erfolge dann ebenfalls unter der Berücksichtigung der aufgenommenen Kredite zur Liquiditätssicherung, was für den Landkreis Kusel letztlich sieben Millionen Euro zuzüglich einem weiteren Aufschlag von zehn Prozent bedeute. Er beabsichtige nicht den gesamten Betrag für das Vorhaben zur Sanierung des Bade- und Freizeitparks in Kusel einzusetzen, sondern auch Projekte in Nord- und Südkreis anzumelden. Zur Konkretisierung der förderfähigen Projekte müsse man jedoch die Fertigstellung der Förderrichtlinien abwarten.

 

  • Kommunal- und Verwaltungsreform

 

Das Land habe ein Gutachten zur Fortsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform in Auftrag gegeben. Für die Untersuchungen sei ein Zeitraum von 18 Monaten angesetzt, was letztlich bedeute, dass noch vor der Landtagswahl mit Ergebnissen zu rechnen sei.

 

  • Arbeitslosenquote

 

Schließlich informierte er noch über die Arbeitslosenquote im Monat April im Landkreis Kusel von 5,0 %.

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses nahmen die Informationen des Vorsitzenden zur Kenntnis. Einwände wurden nicht erhoben.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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