TOP Ö 1: Verpflichtung eines Kreistagsmitgliedes

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Dirk Just (Bündnis 90/Die Grünen) hat sein Kreistagsmandat aus beruflichen und privaten Gründen niedergelegt.

 

Entsprechend dem Ergebnis der Kommunalwahl benachrichtigte der Wahlleiter Herrn

 

Dr. Wolfgang Frey

Hauptstr. 14,

66907 Rehweiler

 

als Ersatzperson (§ 45 KWG).

 

Herr Wolfgang Frey erklärte sich bereit, das Kreistagsmandat anzunehmen und wurde daraufhin vom Wahlleiter als Ersatzperson berufen.

 

Wolfgang Frey wurde vor seinem Amtsantritt vom Vorsitzenden gemäß § 23 Abs. 2 LKO auf gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Kreistagsmitglied durch Handschlag verpflichtet.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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