Sitzung: 14.12.2011 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0054/2011/1
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, unter Berücksichtigung der vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Ergänzungen, die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis Kusel“.
Gemäß § 57 LKO i.V.m. § 86 Abs. 3 GemO sind für
Eigenbetriebe und die Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der
Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden, Betriebssatzungen zu erlassen. Diese
hat insbesondere den Zweck, die Zuständigkeiten zwischen Kreistag, der
Geschäftsführung und dem Betriebsausschuss festzulegen und abzugrenzen, den
Umfang des Eigenbetriebes zu regeln sowie die Wertgrenzen festzulegen. Der
vorgelegte Entwurf orientiert sich, unter Berücksichtigung der Besonderheiten
der Regelungen des SGB II, weitgehend an den Bestimmungen der Eigenbetriebs-
und Anstaltsverordnung.
Bevor der Vorsitzende die Regelungen der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb eingehend
erläuterte, wies er darauf hin, dass die
Außenstellen in Lauterecken und Waldmohr erhalten
bleiben. Weiterhin habe man Herrn Robert Drumm (Die
Linke) im Rahmen über die
Beschlussfassung über Aufgabenwahrnehmung als
Optionskommune zugesichert, einen
Betroffenenbeirat einzurichten und dieser Personenkreis solle nunmehr im Beirat nach § 18 d SGB II entsprechende Berücksichtigung finden. Da § 14 des vorliegenden Entwurfs der Betriebssatzung hierzu keine eindeutige Regelung enthielt, schlug er vor, Absatz 2 dahingehend anzupassen, dass der Beirat aus 12 Mitgliedern besteht und zwei Vertreter von Betroffenen berufen werden, deren Mitgliedschaft endet, wenn diese mehr als ein halbes Jahr keine Leistung bezogen haben. Diese Änderung sollen redaktionell entsprechend eingearbeitet werden. Herr Robert Drumm (Die Linke) bedankte sich, dass erstmals in Rheinland-Pfalz und Saarland ein Landkreis eine solche Regelung aufnehme.
Nachdem Herr Egbert Jung (Wählergruppe Jung Egbert) und Herr Xaver Jung (CDU-Fraktion) kurz zu dem Entwurf Stellung nahmen, wurde über die Angelegenheit abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
35 |
0 |
0 |