TOP Ö 6: Jahresabschluss Landkreis 2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Der Kreistag

 

Abstimmungsergebnis zu a): (31 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen)

 

a) stellt den geprüften Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,

    gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO, fest, nimmt die geprüften Anlagen 

    zum Jahresabschluss zur Kenntnis und

 

Abstimmungsergebnis zu b): (31 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen)

 

b) erteilt dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1  

    Satz 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.


Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2013 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrats geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem Jahresabschluss zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:

 

- Jahresabschluss 2013 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss

- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung vom 14.11.2014

  einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4   

  GemO.

 

Diese Unterlagen lagen den Mitgliedern des Kreistags ebenfalls vor. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses war der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss spricht gegenüber dem Kreisausschuss bzw. Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Jahresabschluss 2013, wie von der Verwaltung vorgelegt, festzustellen und dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten die Entlastung zu erteilen.

 

Herr Kreisbeigeordneter Egbert Jung führte während dieses Tagesordnungspunktes den Vorsitz. Herr Landrat Dr. Hirschberger, der erste Kreisbeigeordnete Jürgen Conrad sowie das Kreistagsmitglied Otto Rubly begaben sich in den Zuschauerbereich.

 

Nachdem Herr Jung feststellte, dass den Kreistagsmitgliedern die Unterlagen zum Jahresabschluss vollständig vorlagen, übergab er das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Rudi Agne (SPD). Herr Agne zeigte zunächst die Eckdaten des Jahresabschlusses 2013 auf und erklärte, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss mit seinen Anlagen risikoorientiert geprüft habe. Anschließend berichtete er über das Prüfungsverfahren. Zusammenfassend erklärte er, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt habe und verlas anschließend das Prüfungsergebnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe ihn ermächtigt, dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag den vorliegenden Prüfungsbericht abzugeben. Außerdem habe das Gremium einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, den Jahresabschluss festzustellen und dem Kreisvorstand die Entlastung zu erteilen. Der Kreisausschuss habe in seiner Sitzung am 01.12.2014 ebenfalls eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben. Weiterhin wies er darauf hin, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom Rechnungsprüfungsamt über dessen unterjährigen Prüfungen unterrichtet worden sei. Auch hierzu wurden keine Einwände erhoben.

 

Herr Christoph Lothschütz (CDU) teilte mit, dass er den im Jahresabschluss dargestellten Jahresfehlbetrag nicht so positiv sehe, da er ohne den Entschuldungsfond mehr als 10 Mio. Euro betragen würde. Weiterhin sei ein Schuldenabbau von 400.000 Euro nicht besonders viel, so dass der Kreishaushalt alleine durch die Investitionen am Kuseler Gymnasium mehr als 25 Jahre belastet würde.

 

Der Fraktionsvorsitzende der SPD Fraktion, Herr Mathias Bachmann, teilte im Namen seiner Fraktion mit, dass die Jahresrechnung eine Verbesserung des Jahresfehlbetrags von 42 % zu den Planzahlen aufweise. Der Landkreis sei zwar noch weit von einem Haushaltsausgleich entfernt, jedoch werde der Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet.

 

Herr Helge Schwab, Fraktionsvorsitzender der FWG, betonte, dass die Verbesserung von 5,5 Mio. Euro im Vergleich zu der geplanten Neuverschuldung nicht lediglich auf Zuschüsse und den Entschuldungsfond zurückzuführen seien. Da sich der Landkreis befinde in einer Schuldenfalle befinde, solle weiterhin versucht werden die Neuverschuldung zu reduzieren und in absehbarer Zeit Verbindlichkeiten auszugleichen.

 

Anschließend las Herr Jung den Beschlussvorschlag vor und stellte die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Kreisvorstands jeweils gesondert zur Abstimmung.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

31

0

0