Sitzung: 03.12.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0418/2014
Beschluss:
Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag für den Schulträgerausschuss zu.
Die Schulträger haben nach
den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung zur Beratung bei
den ihnen nach dem Schulgesetz obliegenden Aufgaben einen Ausschuss
(Schulträgerausschuss) zu bilden (§ 90 SchulG).
Dem
Schulträgerausschuss sollen auch an den Schulen des Schulträgers tätige
Lehrkräfte und gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter angehören;
dabei soll jede Schulart angemessen berücksichtigt werden. Sofern den Schulen
des Schulträgers berufsbildende Schulen angehören, sollen dem
Schulträgerausschuss auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber angehören.
Für
jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen.
In
der Trägerschaft des Landkreises befinden sich derzeit insgesamt neun Schulen,
die sich in fünf Schularten gliedern (vgl. Anlage 1).
Da
sich die Zusammensetzung des Schulträgerausschusses nach den Bestimmungen der
Landkreisordnung richtet und nach § 37 Abs. 1 LKO mindestens die Hälfte der
Ausschussmitglieder Mitglieder des Kreistages sein sollen, bedeutet dies, dass
dem Schulträgerausschuss bei 12 sonstigen wählbaren Mitgliedern mindestens 12 Mitglieder des Kreistages angehören
müssen.
Für
die Wahl der vom Kreistag vorzuschlagenden Mitglieder gilt § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung
für den Kreistag entsprechend. Die Lehrer- und Elternvertreter bzw. Vertreter
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden dagegen nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl vom Kreistag gewählt.
Eine
Vorschlagsliste für die Wahl der Mitglieder des Schulträgerausschusses liegt
bei
(Anlage
2)
Der
Vorsitzende erläuterte, dass die Lehrer- und Elternvertreter sowie die
Arbeitgeber und Arbeitnehmer erst nach den Sommerferien gewählt wurden und die
Mitglieder des Schulträgerausschusses somit erst in der heutigen Sitzung
gewählt werden können. Da ein gemeinsamer Wahlvorschlag vorliege, könne man im
Wege der Mehrheitswahl sowohl die politischen Vertreter, als auch die Lehrer-
und Elternvertreter bzw. Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gemeinsam
wählen.
Nachdem
der Kreistag einstimmig beschlossen hatte, erneut per Akklamation zu wählen,
erfolgte anschließend die Wahl der Mitglieder des Schulträgerausschusses.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
32 |
0 |
0 |