TOP Ö 2: Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Nach § 5 AGKJHG werden das vorsitzende Mitglied und das stellvertretende vorsitzende Mitglied von den stimmberechtigten Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählt.

 

Seitens des Landrates wurde folgender Wahlvorschlag eingebracht:

 

a) für das Amt des Vorsitzenden:                                                                       Gerold Lofi

b) für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden:                                              Inge Lütz

 

Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingereicht.

 

Der Vorsitzende schlug vor die Wahl per Akklamation durchzuführen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses waren damit einverstanden.

 

Die Wahl des Vorsitzenden endete mit folgendem Ergebnis:

 

9 Ja-Stimmen; 1 Enthaltung

 

Somit war Gerold Lofi zum Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt. Er nahm die Wahl an und bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden endete mit folgendem Ergebnis:

 

9 Ja-Stimmen; 1 Enthaltung

 

Inge Lütz war somit zur stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt. Sie nahm die Wahl ebenfalls an.

 

Im Anschluss an die Wahl übergab Landrat Dr. Hirschberger dem neu gewählten Vorsitzenden die Sitzungsleitung und entschuldigte sich aufgrund anderweitiger Termine für den Rest der Sitzung.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

0

1