TOP Ö 3: Zuwendung für die Einrichtung von Jugendräumen
hier: Jugendraum in der Ortsgemeinde Neunkirchen am Potzberg

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Bemühungen der Ortsgemeinde Neunkirchen zur Einrichtung und Organisation eines Jugendraumes zu unterstützen und gewährt einen Zuschuss von ca. 10% der anerkannten zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 500,00 €. Die Zuschussgewährung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Dorferneuerungsmittel und der kommunalaufsichtlichen Genehmigung für den Ausbau des Jugendraumes sowie der anteiligen Rückzahlung, falls der Jugendraum vor Ablauf von sieben Jahren für andere Zwecke genutzt wird.

 


Die Ortsgemeinde Neunkirchen möchte in den Räumen der Feuerwache einen Jugendraum einrichten. Im Rahmen der Dorferneuerung soll der Raum für die Bedürfnisse der Jugend ausgebaut werden.

 

Den Jugendlichen sollen damit Perspektiven für die Freizeitgestaltung und zugleich ein aktives Mitwirken im Gemeindegeschehen geboten werden. In die Planung des Jugendraumes sind die Jugendlichen mit eingebunden. Die Konzeption zur Betreibung des Jugendraums wird mit der Fachkraft der Verbandsgemeinde Altenglan abgestimmt und von dort begleitet.

 

Die zu finanzierenden Kosten für die Erstausstattung belaufen sich auf 5.550,00 €. Die Ortsgemeinde beantragt für die Einrichtung des Jugendraumes eine Landeszuwendung in Höhe von 5.000,- €. Voraussetzung für eine Landesförderung ist die angemessene Beteiligung des Landkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Die Ortsgemeinde leistet selbst laut ihrem Antrag eine Eigenbeteiligung in Höhe von 50,- Euro und übernimmt die Unterhaltung der Räumlichkeiten.

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Ortsgemeinde Neunkirchen, wie für Jugendräume anderer Gemeinden, einen Zuschuss von 10 % der vom Land anerkannten zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 500,00 €, zu gewähren. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2014 vorgesehen.

 

Ergänzend zu der Beschlussvorlage erklärte Herr Marc Wolf, dass sich die Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung aus der Verwaltungsvorschrift: Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ ergeben. Demnach müsse die Eignung des Projekts und des Trägers vorliegen. Weitere Voraussetzung für eine Landesförderung sei eine angemessene Beteiligung des Landkreises als örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Herr Werner Barthel ging auf die Eignung des Projektes ein und erläuterte die Situation der Jugendlichen in der Gemeinde. Er betonte, dass mit der Einrichtung des Jugendraumes ein guter Ansatz für die Jugendarbeit geschaffen werde

 

Herr Markus Arnold (CDU) fragte, wie viele Jugendliche den Jugendraum voraussichtlich nutzen werden, da im benachbarten Föckelberg bereits ein Jugendraum vorhanden sei.

Herr Marc Wolf antwortete, dass in der Gemeinde insgesamt 140 Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre leben. In der Altersgruppe von sechs bis dreizehn Jahren leben 32 Kinder in der Gemeinde sowie 30 Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren. Somit sei die Mindestnutzung durch zwei Generationen gewährleistet.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

0

0