Sitzung: 15.10.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0411/2014
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Bemühungen der Ortsgemeinde Neunkirchen
zur Einrichtung und Organisation eines Jugendraumes zu unterstützen und gewährt
einen Zuschuss von ca. 10% der anerkannten zuschussfähigen Kosten, höchstens
jedoch 500,00 €. Die Zuschussgewährung steht unter dem Vorbehalt der
Bewilligung der Dorferneuerungsmittel und der kommunalaufsichtlichen
Genehmigung für den Ausbau des Jugendraumes sowie der anteiligen Rückzahlung,
falls der Jugendraum vor Ablauf von sieben Jahren für andere Zwecke genutzt
wird.
Den Jugendlichen
sollen damit Perspektiven für die Freizeitgestaltung und zugleich ein aktives
Mitwirken im Gemeindegeschehen geboten werden. In die Planung des Jugendraumes sind
die Jugendlichen mit eingebunden. Die Konzeption zur Betreibung des Jugendraums
wird mit der Fachkraft der Verbandsgemeinde Altenglan abgestimmt und von dort
begleitet.
Die zu finanzierenden Kosten für die Erstausstattung belaufen sich auf 5.550,00 €. Die Ortsgemeinde beantragt für die Einrichtung des Jugendraumes eine Landeszuwendung in Höhe von 5.000,- €. Voraussetzung für eine Landesförderung ist die angemessene Beteiligung des Landkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Ortsgemeinde leistet selbst laut ihrem Antrag eine Eigenbeteiligung in Höhe von 50,- Euro und übernimmt die Unterhaltung der Räumlichkeiten.
Die Verwaltung
empfiehlt, der Ortsgemeinde Neunkirchen, wie für Jugendräume anderer Gemeinden,
einen Zuschuss von 10 % der vom Land anerkannten zuschussfähigen Kosten,
höchstens jedoch 500,00 €, zu gewähren. Entsprechende Haushaltsmittel sind im
Haushalt 2014 vorgesehen.
Ergänzend zu der
Beschlussvorlage erklärte Herr Marc Wolf, dass sich die Voraussetzungen für
eine Zuschussgewährung aus der Verwaltungsvorschrift: Förderung der
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ ergeben. Demnach müsse die Eignung des
Projekts und des Trägers vorliegen. Weitere Voraussetzung für eine
Landesförderung sei eine angemessene Beteiligung des Landkreises als örtlichen Trägers
der öffentlichen Jugendhilfe.
Herr Werner Barthel ging auf die Eignung des Projektes ein und erläuterte
die Situation der Jugendlichen in der Gemeinde. Er betonte, dass mit der
Einrichtung des Jugendraumes ein guter Ansatz für die Jugendarbeit geschaffen
werde
Herr Markus Arnold (CDU) fragte, wie viele Jugendliche den Jugendraum
voraussichtlich nutzen werden, da im benachbarten Föckelberg bereits ein
Jugendraum vorhanden sei.
Herr Marc Wolf antwortete, dass in der Gemeinde insgesamt 140 Kinder und
Jugendliche bis 21 Jahre leben. In der Altersgruppe von sechs bis dreizehn
Jahren leben 32 Kinder in der Gemeinde sowie 30 Jugendliche im Alter von 14 bis
21 Jahren. Somit sei die Mindestnutzung durch zwei Generationen gewährleistet.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
0 |
0 |