Sitzung: 10.09.2014 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0403/2014
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag zur Ausführung der
Mauerwerkssanierung in Höhe von 78.109,52
€ brutto an die Firma BST-Bausanierungstechnik aus 64579 Gernsheim zu
erteilen.
Im Jahr 2013 wurden die Natursteinmauern zwischen Hufeisenturm und dem
Burgeingang (bzw. 1. Tor), sowie die Mauern am 1. und am 2. Tor saniert.
Die jetzige Ausschreibung
betrifft die Sicherung und Sanierung der
nordöstlichen
Wand am Bergfried (Obere Burg) sowie die Mauer am
Kräutergarten (Untere Burg).
Aktuelle Grundlage der Maßnahme ist die Stellungnahme der
Ingenieurgemeinschaft Bauwerkserhaltung, Prof. Schwing und Partner, Karlsruhe
vom 05.02.2012 sowie die Ortsbesichtigung von Herrn Prof. Schwing am
13.06.2014.
Dabei wurde festgestellt, dass insbesondere für die Mauern im Bereich
des Kräutergartens und der damit verbundenen Gefährdung der Öffentlichkeit
kurzfristiger Handlungsbedarf geboten ist.
Die Leistungen für
die Sicherung und Sanierung der Mauern können nach ihrer Eigenart nur von einem
beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden (§3
Nr. 3 Abs. 2a VOB/A).
Im Rahmen einer
beschränkten Ausschreibung wurden insgesamt 6 Fachfirmen angeschrieben.
An der Submission
haben sich 4 Firmen beteiligt.
Die Prüfung der
Angebote ergab folgendes Ergebnis: Bruttosumme
1) BST- Bausanierungstechnik GmbH, Gernsheim 78.109,52
€
2) SJR- Spezialbau
GmbH, Polenz 84.863,31 €
3) Feldhaus GmbH
& Co. KG, Schmalenberg 102.434,95 €
4) Sidla &
Schöneberger GmbH 114.513,70 €
Die Verwaltung
empfiehlt der Firma Bausanierungstechnik
GmbH aus Gernsheim den Auftrag für die Mauersanierung zu dem Angebotspreis Höhe
von brutto 78.109,52 € zu erteilen.
Es ist das
wirtschaftlichste Angebot und die Einheitspreise sind auskömmlich.
Die Firma
Bausanierungstechnik war bereits in mehreren Abschnitten bei der Sanierung der
Burgmauern tätig
Eine einheitliche
Ausführung in Technik und Erscheinung ist damit gewährleistet.
Die
Haushaltsmittel stehen im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahme zu Verfügung.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |