Sitzung: 23.07.2014 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 12, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0396/2014
Beschluss:
Der Kreistag beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf zur
Änderung der Satzung für die Kreissparkasse Kusel.
Die Satzung des Landkreises Kusel für die Kreissparkasse Kusel vom
16.12.2002, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 09.07.2009, soll wie
folgt geändert werden:
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
Die Zahl der weiteren Mitglieder des Kreditausschusses gem. § 5 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 und 2 SpkG wird von bisher zwei auf vier erhöht.
Neu eingefügt wird § 6 Abs. 4:
Näheres wird in der Geschäftsanweisung für den Kreditausschuss
festgelegt.
Gemäß § 10 Abs. 5 SpkG hat die Sparkasse einen Betriebsausschuss zu
gebildet, der ebenfalls in der Satzung verankert werden soll.
Neu eingefügt wird deshalb § 7 (Betriebsausschuss):
(1) Der Betriebsausschuss
besteht aus:
1.
dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates als
Vorsitzenden
2.
fünf weiteren Mitgliedern, darunter zwei Mitglieder
aus dem Kreis der Sparkassenmitarbeiter
(2) Der Betriebsausschuss
wird durch seinen Vorsitzenden im Benehmen mit dem Vorstandsvorsitzenden einberufen, so oft es die Geschäfte
erfordern.
(3) Die Bestimmungen des § 5
Abs. 3 und 4 gelten entsprechend; in der Niederschrift sind das ‚Stimmverhältnis bei der
Beschlussfassung und die Namen der ablehnenden festzuhalten.
(4) Näheres wird in einer
Geschäftsanweisung für den Betriebsausschuss festgelegt.
Neu eingefügt wird § 8 Abs. 6 (Vorstand):
Näheres wird in einer Geschäftsanweisung für den Vorstand festgelegt.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse, welcher nach § 8 Abs. 4 SpkG vor der
Beschlussfassung der Vertretung des Gewährträgers anzuhören ist, hat die
Satzung diskutiert. Hierbei ergab sich in der Abstimmung ein zweigeteiltes
Meinungsbild.
Mitglieder, die gegen den Vorschlag votierten, hielten die Erweiterung
des Kreditausschusses auf vier Personen für nicht erforderlich und lehnten den
Betriebsausschuss gänzlich ab.
Der Grund für die Erweiterung des Kreditausschusses auf vier Personen
liegt vor allem darin, dass es in Folge von Befangenheit bei Kommunalkrediten
eine zu geringe Zahl von Stimmberechtigten im Kreditausschuss gab.
Der Betriebsausschuss besteht schon seit zwei Wahlperioden und hat sich
für die vorgesehenen Entscheidungen (kleinere bauliche Maßnahmen und
Grundstücksangelegenheiten) bewährt.
Zudem tagt der Verwaltungsrat durchschnittlich vier Mal jährlich.
Entscheidungen des Betriebsausschusses sind jedoch auch zwischen den Zeiten erforderlich.
Würde der Betriebsausschuss wegfallen, müssten für geringfügige
Angelegenheiten zusätzliche und auch kostenaufwendige Sitzungen des gesamten
Verwaltungsrates angesetzt werden.
Im Betriebsausschuss ist auch die Mitwirkung der Mitarbeiter durch zwei
Vertreter gesichert. Die Sparkassenleitung empfiehlt dringend die Änderung der
Satzung.
Der Vorsitzende
stellte die Beschlussvorlage vor und erläuterte insbesondere die Problematik,
dass im Kreditausschuss bei der Abstimmung über Kommunalkredite teilweise die
demokratische Legitimation aufgrund von Befangenheit sehr dünn sei.
Der
Betriebsausschuss bestehe bereits seit zehn Jahren und soll nun lediglich in
der Satzung verankert werden.
Herr Otto Rubly
(CDU) führte aus, dass die CDU-Fraktion der Satzungsänderung nicht zustimmen
werde, da man die Vermutung habe, dass die Erweiterung der Ausschüsse in
unmittelbarem Zusammenhang mit der Koalitionsvereinbarung von SPD und FWG
stehe. Wie er bereits im Verwaltungsrat mitgeteilt habe, hätte die Änderung
eingehender diskutiert werden müssen.
Der Zeitpunkt für
die Satzungsänderung machte Herrn Andreas Hartenfels, der für die Fraktion der
Grünen sprach, stutzig. Die Erweiterung der Ausschüsse spreche gegen die
schlanken Strukturen und sende damit die falsche Botschaft. Zur Lösung der
Befangenheitsproblematik schlug er beispielsweise vor entsprechende
Formulierungen in die Satzung aufzunehmen, die Personen mit möglicher
Befangenheit von der Wahl ausschließen. Seine Fraktion sei insgesamt gegen die
Satzungsänderung, da anstelle des Betriebsausschusses auch ein Umlaufbeschluss
des Verwaltungsrates denkbar sei.
Der Vorsitzende
fügte hinzu, dass Umlaufbeschlüsse nicht zu begrüßen seinen, da die
tatsächlichen Hintergründe nur aus der Diskussion hervorgingen und die demokratische
Kontrolle fehle.
Bevor über die
Satzungsänderung abgestimmt wurde, erklärte Herr Helge Schwab (FWG), dass seine
Fraktion zustimmen werde, da die Argumente einleuchtend seien und die die
Änderungen der Sache dienen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
25 |
12 |
1 |