TOP Ö 3: Änderung der Satzung für die Kreissparkasse Kusel

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 12, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf zur Änderung der Satzung für die Kreissparkasse Kusel.

 


Die Satzung des Landkreises Kusel für die Kreissparkasse Kusel vom 16.12.2002, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 09.07.2009, soll wie folgt geändert werden:

 

 

§ 6 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:

 

Die Zahl der weiteren Mitglieder des Kreditausschusses gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SpkG wird von bisher zwei auf vier erhöht.

 

Neu eingefügt wird § 6 Abs. 4:

 

Näheres wird in der Geschäftsanweisung für den Kreditausschuss festgelegt.

 

 

Gemäß § 10 Abs. 5 SpkG hat die Sparkasse einen Betriebsausschuss zu gebildet, der ebenfalls in der Satzung verankert werden soll.

 

Neu eingefügt wird deshalb § 7 (Betriebsausschuss):

 

(1)       Der Betriebsausschuss besteht aus:

 

1.    dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates als Vorsitzenden

2.    fünf weiteren Mitgliedern, darunter zwei Mitglieder aus dem Kreis der Sparkassenmitarbeiter

 

(2)       Der Betriebsausschuss wird durch seinen Vorsitzenden im Benehmen mit dem             Vorstandsvorsitzenden einberufen, so oft es die Geschäfte erfordern.

 

(3)       Die Bestimmungen des § 5 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend; in der Niederschrift sind             das ‚Stimmverhältnis bei der Beschlussfassung und die Namen der ablehnenden      festzuhalten.

 

(4)       Näheres wird in einer Geschäftsanweisung für den Betriebsausschuss festgelegt.

 

Neu eingefügt wird § 8 Abs. 6 (Vorstand):

 

Näheres wird in einer Geschäftsanweisung für den Vorstand festgelegt.

 

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse, welcher nach § 8 Abs. 4 SpkG vor der Beschlussfassung der Vertretung des Gewährträgers anzuhören ist, hat die Satzung diskutiert. Hierbei ergab sich in der Abstimmung ein zweigeteiltes Meinungsbild.

 

Mitglieder, die gegen den Vorschlag votierten, hielten die Erweiterung des Kreditausschusses auf vier Personen für nicht erforderlich und lehnten den Betriebsausschuss gänzlich ab.

 

Der Grund für die Erweiterung des Kreditausschusses auf vier Personen liegt vor allem darin, dass es in Folge von Befangenheit bei Kommunalkrediten eine zu geringe Zahl von Stimmberechtigten im Kreditausschuss gab.

 

Der Betriebsausschuss besteht schon seit zwei Wahlperioden und hat sich für die vorgesehenen Entscheidungen (kleinere bauliche Maßnahmen und Grundstücksangelegenheiten) bewährt.

Zudem tagt der Verwaltungsrat durchschnittlich vier Mal jährlich. Entscheidungen des Betriebsausschusses sind jedoch auch zwischen den Zeiten erforderlich.

Würde der Betriebsausschuss wegfallen, müssten für geringfügige Angelegenheiten zusätzliche und auch kostenaufwendige Sitzungen des gesamten Verwaltungsrates angesetzt werden.

Im Betriebsausschuss ist auch die Mitwirkung der Mitarbeiter durch zwei Vertreter gesichert. Die Sparkassenleitung empfiehlt dringend die Änderung der Satzung.

 

Der Vorsitzende stellte die Beschlussvorlage vor und erläuterte insbesondere die Problematik, dass im Kreditausschuss bei der Abstimmung über Kommunalkredite teilweise die demokratische Legitimation aufgrund von Befangenheit sehr dünn sei.

Der Betriebsausschuss bestehe bereits seit zehn Jahren und soll nun lediglich in der Satzung verankert werden.

 

Herr Otto Rubly (CDU) führte aus, dass die CDU-Fraktion der Satzungsänderung nicht zustimmen werde, da man die Vermutung habe, dass die Erweiterung der Ausschüsse in unmittelbarem Zusammenhang mit der Koalitionsvereinbarung von SPD und FWG stehe. Wie er bereits im Verwaltungsrat mitgeteilt habe, hätte die Änderung eingehender diskutiert werden müssen.

 

Der Zeitpunkt für die Satzungsänderung machte Herrn Andreas Hartenfels, der für die Fraktion der Grünen sprach, stutzig. Die Erweiterung der Ausschüsse spreche gegen die schlanken Strukturen und sende damit die falsche Botschaft. Zur Lösung der Befangenheitsproblematik schlug er beispielsweise vor entsprechende Formulierungen in die Satzung aufzunehmen, die Personen mit möglicher Befangenheit von der Wahl ausschließen. Seine Fraktion sei insgesamt gegen die Satzungsänderung, da anstelle des Betriebsausschusses auch ein Umlaufbeschluss des Verwaltungsrates denkbar sei.

 

Der Vorsitzende fügte hinzu, dass Umlaufbeschlüsse nicht zu begrüßen seinen, da die tatsächlichen Hintergründe nur aus der Diskussion hervorgingen und die demokratische Kontrolle fehle.

 

Bevor über die Satzungsänderung abgestimmt wurde, erklärte Herr Helge Schwab (FWG), dass seine Fraktion zustimmen werde, da die Argumente einleuchtend seien und die die Änderungen der Sache dienen.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

25

12

1