TOP Ö 6: Wahl der Mitglieder des Werkausschusses des Eigenbetriebs "Jobcenter Landkreis Kusel"

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag für den Werkausschuss des Jobcenters sowie dem Wahlvorschlag der Beschäftigtenvertreter zu.


Der Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 26.10.2011 die Errichtung eines Eigenbetriebs für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II beschlossen. Nach § 57 LKO i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO ist für jeden Eigenbetrieb nach den §§ 44 bis 46 GemO ein Werkausschuss zu bilden.

 

A) Wahl der 10 Mitglieder des Werkausschusses

 

Gemäß § 6 Abs.1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Jobcenter Landkreis Kusel“ besteht der  Werkausschuss aus 10 Mitgliedern, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder Mitglied des Kreistages sein soll. Die Mitglieder des Werkausschusses sollen die für ihr Amt erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen.

 

Die Aufgaben des Werkausschusses, sind in § 6 Abs. 2 bis 4 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Jobcenter Landkreis Kusel“ geregelt.

 

Die Grundsätze für die Wahl der Mitglieder des Werkausschusses sind nach § 57 LKO i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO in §§ 44 bis 46 GemO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt.

 

Für die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.

 

 

Wahlvorschläge Werkausschuss Jobcenter

Mitglied

Stellvertreter

1

SPD

Thomas Michael Meschkat

Peter Koch

2

SPD

Andrea Schneider

Bernd Schmolze

3

SPD

Horst Flesch

Klaus Drumm

4

SPD

Dieter Schnitzer

Ute Lauer

5

CDU

Dr. Stefan Spitzer

Pius Klein

6

CDU

Rosemarie Saalfeld

Otto Rubly

7

CDU

Sven Eckert

Xaver Jung

8

FWG

Heinrich Steinhauer

Stefan Weißbrodt

9

FWG

Rüdiger Becker

Thomas Martin Pfaff

10

GRÜNE

Ulrich Urschel

Martin Conrad

 

 

B) Wahl der Beschäftigtenvertreter

 

Die Wahl und die Zahl der Beschäftigtenvertreter richtet sich nach § 90 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG). Demnach treten den Mitgliedern des Werkausschusses zu einem Drittel der Mitgliederzahl Beschäftigtenvertreter mit beratender Stimme hinzu (§ 90 Abs. 1 LPersVG). Das Vorschlagsrecht für die Wahl der vier Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter durch den Kreistag steht dem Personalrat zu. Er soll die doppelte Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten vorschlagen. Die Wahl erfolgt nach § 40 Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung bzw. § 33 Abs. 2 bis 4 der Landkreisordnung.

 

 

Der Personalrat des Eigenbetriebs „Jobcenter Landkreis Kusel“ hat folgende Personen vorgeschlagen:

 

Beschäftigtenvertreter

Stellvertreter

Heiko Denzer

Natalia Kremer

Gerhard Nagel

Jochen Mayer

Ulf Weber

Christoph Krupp

Birte Arndt

Andrea Bundschuh-Schneider

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

38

0

0