Sitzung: 23.07.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0374/2014
Beschluss:
Der Kreistag stimmt
dem Wahlvorschlag für den Werkausschuss des Jobcenters sowie dem Wahlvorschlag
der Beschäftigtenvertreter zu.
Der
Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 26.10.2011 die
Errichtung eines Eigenbetriebs für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II
beschlossen. Nach § 57 LKO i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO ist für jeden Eigenbetrieb
nach den §§ 44 bis 46 GemO ein Werkausschuss zu bilden.
A) Wahl der 10 Mitglieder
des Werkausschusses
Gemäß § 6 Abs.1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Jobcenter Landkreis Kusel“ besteht der Werkausschuss aus 10 Mitgliedern, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder Mitglied des Kreistages sein soll. Die Mitglieder des Werkausschusses sollen die für ihr Amt erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Aufgaben des Werkausschusses, sind in § 6 Abs. 2 bis 4 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Jobcenter Landkreis Kusel“ geregelt.
Die
Grundsätze für die Wahl der Mitglieder des Werkausschusses sind nach § 57 LKO
i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO in §§ 44 bis 46 GemO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für
den Kreistag festgelegt.
Für
die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller
Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die
Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die
Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.
Wahlvorschläge
Werkausschuss Jobcenter |
|||
Mitglied |
Stellvertreter |
||
1 |
SPD |
Thomas Michael Meschkat |
Peter Koch |
2 |
SPD |
Andrea Schneider |
Bernd Schmolze |
3 |
SPD |
Horst Flesch |
Klaus Drumm |
4 |
SPD |
Dieter Schnitzer |
Ute Lauer |
5 |
CDU |
Dr. Stefan Spitzer |
Pius Klein |
6 |
CDU |
Rosemarie Saalfeld |
Otto Rubly |
7 |
CDU |
Sven Eckert |
Xaver Jung |
8 |
FWG |
Heinrich Steinhauer |
Stefan Weißbrodt |
9 |
FWG |
Rüdiger Becker |
Thomas Martin Pfaff |
10 |
GRÜNE |
Ulrich Urschel |
Martin Conrad |
B) Wahl der Beschäftigtenvertreter
Die
Wahl und die Zahl der Beschäftigtenvertreter richtet sich nach § 90
Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG). Demnach treten den Mitgliedern des
Werkausschusses zu einem Drittel der Mitgliederzahl Beschäftigtenvertreter mit
beratender Stimme hinzu (§ 90 Abs. 1 LPersVG). Das Vorschlagsrecht für die Wahl
der vier Vertreterinnen und Vertreter
der Beschäftigten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter durch
den Kreistag steht dem Personalrat zu. Er soll die doppelte Anzahl der zu
wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten vorschlagen. Die Wahl
erfolgt nach § 40 Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung bzw. § 33 Abs. 2 bis 4 der
Landkreisordnung.
Der Personalrat
des Eigenbetriebs „Jobcenter Landkreis Kusel“ hat folgende Personen vorgeschlagen:
Beschäftigtenvertreter |
Stellvertreter |
Heiko Denzer |
Natalia Kremer |
Gerhard Nagel |
Jochen Mayer |
Ulf Weber |
Christoph Krupp |
Birte Arndt |
Andrea Bundschuh-Schneider |
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
38 |
0 |
0 |