TOP Ö 20: Wahl des weiteren Vertreters in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar zu.


Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter der Mitglieder (Landrat oder Oberbürgermeister). Neben dessen Stellvertreter kann ein weiterer Vertreter beratend an der Verbandsversammlung teilnehmen. Der weitere Vertreter ist vom Kreistag zu wählen. Für das vorgeschlagene Mitglied ist gleichzeitig ein(e) Stellvertreter(-in) zu benennen.

 

Für die Wahl der weiteren Vertreter gelten gemäß § 8 Abs. 2 Zweckverbandsgesetz i.V.m.

§ 88 Abs. 1 GemO die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen entsprechend.

 

Die Grundsätze der Wahl sind in § 39 LKO bzw. 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt.

 

Für die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.

 

Wahlvorschläge Verbandsversammlung Zweckverband VRN

Mitglied

Stellvertreter

1

SPD

Rudi Agne

Jürgen Conrad

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

38

0

0