Sitzung: 23.07.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0390/2014
Beschluss:
Der Kreistag stimmt
dem Wahlvorschlag für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Verkehrsverbund Rhein-Neckar zu.
Gemäß § 8 Abs. 1
der Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) besteht die
Verbandsversammlung aus je einem Vertreter der Mitglieder (Landrat oder
Oberbürgermeister). Neben dessen Stellvertreter kann ein weiterer Vertreter beratend an der Verbandsversammlung
teilnehmen. Der weitere Vertreter ist vom Kreistag zu wählen. Für das
vorgeschlagene Mitglied ist gleichzeitig ein(e) Stellvertreter(-in) zu
benennen.
Für die Wahl der weiteren Vertreter gelten gemäß § 8 Abs. 2
Zweckverbandsgesetz i.V.m.
§ 88 Abs. 1 GemO die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen
entsprechend.
Die Grundsätze der Wahl sind in § 39 LKO bzw. 28 der Geschäftsordnung
für den Kreistag festgelegt.
Für
die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller
Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die
Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die
Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.
Wahlvorschläge
Verbandsversammlung Zweckverband VRN |
|||
Mitglied |
Stellvertreter |
||
1 |
SPD |
Rudi Agne |
Jürgen Conrad |
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
38 |
0 |
0 |