TOP Ö 21: Wahl der weiteren Vertreter des Landkreises für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Westpfalz

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Westpfalz zu.


Nach § 6 Abs. 1 der Satzung der Planungsgemeinschaft Westpfalz besteht die Regionalver-tretung der Planungsgemeinschaft neben den Oberbürgermeistern und Landräten aus weiteren Vertretern der kreisfreien Städte und Landkreise. Die Anzahl der zu wählenden Vertreter bemisst sich nach der Einwohnerzahl. Danach entsendet der Landkreis Kusel vier weitere Vertreter. Für die vom Kreistag zu wählenden Vertreter sind zugleich Stellvertreter zu bestimmen (§ 6 Abs. 3 Nr. 2).

 

Nach § 5 der Satzung sind diese Vertreter nach jeder Kommunalwahl durch den Kreistag neu zu wählen. Bei der Wahl ist zu beachten, dass mindestens die Hälfte der zu entsendenden Vertreter aus Vorschlägen der Verbandsgemeinderäte zu wählen ist.

 

Die Verbandsgemeinden im Landkreis werden bis zur Kreistagssitzung entsprechende Vorschläge einbringen.

 

Die vier weiteren Vertreter des Landkreises Kusel werden vom Kreistag in entsprechender Anwendung des § 39 der Landkreisordnung gewählt (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung der Pla-nungsgemeinschaft Westpfalz). Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Für die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.

 

 

Wahlvorschläge Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Westpfalz

Mitglied

Stellvertreter

1

SPD

Rudi Agne

Horst Flesch

2

SPD

Klaus Müller

Frieder Haag

3

CDU

Christoph Lothschütz

Dr. Stefan Spitzer

4

FWG

Egbert Jung

Helge Schwab

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

38

0

0