Sitzung: 23.07.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0370/2014
Beschluss:
Der Kreistag stimmt
dem Wahlvorschlag für den Jugendhilfeausschuss zu.
Als
örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat der Landkreis einen
Jugendhilfeausschuss einzurichten. Soweit das Achte Buch Sozialgesetzbuch und
das AGKJHG nichts anderes bestimmen, gelten für den Jugendhilfeausschuss die
Bestimmungen der Landkreisordnung entsprechend.
Nach
§ 4 der Satzung für das Kreisjugendamt vom 23.12.1994 besteht der Jugendhilfeausschuss
aus 10 stimmberechtigten und bis zu 15 beratenden Mitgliedern.
Im
Jugendhilfeausschuss sollen Frauen und Männer gleichmäßig vertreten sein. Die
vorschlags- und entsendungsberechtigten Stellen sollen verstärkt Frauen
benennen (§ 4 Abs. 2 AGKJHG).
A) Stimmberechtigte Mitglieder
Stimmberechtigte
Mitglieder sind:
1. der Landrat oder dessen
ständiger Vertreter,
2. 5 Mitglieder des Kreistages oder von ihm gewählte, in der Jugendhilfe erfahrene
Frauen und Männer,
3. 2 Personen, die auf Vorschlag der als
Träger der Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände gewählt werden und
4. 2 Personen, die auf Vorschlag der
sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden.
Die
unter Ziffer 2 bezeichneten Mitglieder werden auf Vorschlag der im Kreistag
vertretenen politischen Gruppen gewählt. § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung für
den Kreistag gilt entsprechend.
Die
übrigen stimmberechtigten Mitglieder (Vertreter der Jugendverbände bzw. der
sonstigen Träger der freien Jugendhilfe) sind nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl zu wählen
(§
28 Abs. 9 der Geschäftsordnung für den Kreistag). Diesbezügliche Vorschläge
werden bis zur Kreistagssitzung vorgelegt.
Für
jedes zu wählende stimmberechtigte Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied
zu wählen. Die nicht dem Kreistag angehörenden stimmberechtigten und
stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder müssen ihren Wohnsitz im Bezirk
des örtlichen Trägers oder eines unmittelbar benachbarten örtlichen Trägers der
öffentlichen Jugendhilfe haben (§ 5 AGKJHG).
Das
vorsitzende Mitglied und das stellvertretende vorsitzende Mitglied werden von
den stimmberechtigten Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählt (§ 5 AGKJHG).
B) Beratende Mitglieder
Neben
den stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende beratende
Mitglieder an:
1.
Leiter(-in) der Verwaltung des Jugendamts
2.
Beauftragte(r) für Jugendsachen der Polizei
3.
ein(e) Richter(-in) des Familien-, Vormundschafts- oder Jugendgerichts
4.
ein(e) Vertreter(-in) des Arbeitsamtes
5.
ein(e) Lehrer(-in)
6.
eine Fachkraft des Gesundheitsamtes
7.
eine kommunale Frauenbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau
8.
ein(e) Vertreter(-in) der Interessen ausländischer junger Menschen
9.
eine weitere Fachkraft des Jugendamt
10.
ein(e) Vertreter(-in) des Kreisjugendringes
11.
ein(e) Vertreter(-in) der evangelischen Kirche
12.
ein(e) Vertreter(-in) der katholischen Kirche
13.
ein(e) Vertreter(-in) der jüdischen Kultusgemeinde
14. zwei Personen der Verbandsgemeinden
15.
ein(e) Vertreter(in) der gewählten
Elternvertretungen der Kinder in Kindertagesstätten.
Gemäß
der Satzung des Landkreises Kusel für das Jugendamt werden die Vertreter(innen)
der Verbandsgemeinden sowie der/des Vertreterin/Vertreters der gewählten
Elternvertretungen der Kinder in Kindertagesstätten ebenfalls nach den
Grundsätzen der Mehrheitswahl vom Kreistag gewählt. Die jeweiligen Personen
sowie deren Stellvertreter werden bis zur Kreistagssitzung benannt.
Für die Wahl beratenden Mitglieder der Verbandsgemeinden und der
Elternvertretungen der Kinder in Kindertagesstätten lagen der Verwaltung
folgende Wahlvorschläge vor.
Zwei Personen
der Verbandsgemeinden |
||||
|
|
|||
Verbandsgemeinde Kusel |
Ralf Spacky |
Kusel |
||
Robin Emrich |
Konken |
|||
Charlotte Spitzer |
Kusel |
|||
Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg |
Frank Heil |
Gries |
||
Wolfgang Weber |
Schönenberg-Kübelberg |
|||
Urban Braun |
Schönenberg-Kübelberg |
|||
Johannes Huber |
Brücken |
|||
Verbandsgemeinde Altenglan |
Christina Emrich |
Erdesbach |
||
Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler |
Wolfgang Stemmler |
Nanzdietschweiler |
||
Elternvertretungen
der Kinder in Kindertagesstätten |
||||
Kindergarten Waldmohr |
Melanie Kamara |
Waldmohr |
||
Protestantischer Kindergarten Kusel |
Christina Kreutz-Becker |
Blaubach |
||
Sandra Anedda |
Kusel |
|||
Katholischer Kindergarten Nanzdietschweiler |
Patricia Krupp |
Nanzdietschweiler |
||
Katholischer Kindergarten Kusel |
Melanie Maldener |
Kusel |
||
Kindergarten Herschweiler-Pettersheim |
Nadine Schäfer |
Herschweiler-Pettersheim |
||
Von
der Verwaltung wurden zwei Vertreter der Verbandsgemeinden und ein
Elternvertreter vorgeschlagen und in den Wahlvorschlag eingearbeitet.
Für
die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller
Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die
Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die
Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.
Wahlvorschläge
Jugendhilfeausschuss |
|||
Mitglied |
Stellvertreter |
||
1 |
SPD |
Gerold Lofi |
Pia Bockhorn |
2 |
SPD |
Inge Lütz |
Jürgen Kreischer |
3 |
CDU |
Therese Feuchtner |
Sven Eckert |
4 |
CDU |
Markus Arnold |
Katharina Marchetti |
5 |
FWG |
Birgit Gehm-Schmitt |
Margot Schillo |
1 |
anerkannte
Jugend-verbände |
Petra Seibert |
Daniel Größl |
2 |
Michaela Rohe |
Kirsten Marquardt |
|
1 |
freie Jugend-verbände |
Toni Klein-Moog |
Lauder Antes |
2 |
Harald Luft |
Elke Trotzki |
|
1 |
Verbands-gemeinden |
Ralf Spacky |
Christina Emrich |
2 |
Wolfgang Stemmler |
Frank Heil |
|
1 |
Elternver-tretungen |
Patricia Krupp |
Sandra Anedda |
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
38 |
0 |
0 |