TOP Ö 7: Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag für den Jugendhilfeausschuss zu.


Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat der Landkreis einen Jugendhilfeausschuss einzurichten. Soweit das Achte Buch Sozialgesetzbuch und das AGKJHG nichts anderes bestimmen, gelten für den Jugendhilfeausschuss die Bestimmungen der Landkreisordnung entsprechend.

 

Nach § 4 der Satzung für das Kreisjugendamt vom 23.12.1994 besteht der Jugendhilfeausschuss aus 10 stimmberechtigten und bis zu 15 beratenden Mitgliedern.

 

Im Jugendhilfeausschuss sollen Frauen und Männer gleichmäßig vertreten sein. Die vorschlags- und entsendungsberechtigten Stellen sollen verstärkt Frauen benennen (§ 4 Abs. 2 AGKJHG).

 

 

A)    Stimmberechtigte Mitglieder

Stimmberechtigte Mitglieder sind:

 

1.    der Landrat oder dessen ständiger Vertreter,

 

2.    5 Mitglieder des Kreistages oder von ihm gewählte, in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer,

 

3.    2 Personen, die auf Vorschlag der als Träger der Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände gewählt werden und

 

4.    2 Personen, die auf Vorschlag der sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden.

 

Die unter Ziffer 2 bezeichneten Mitglieder werden auf Vorschlag der im Kreistag vertretenen politischen Gruppen gewählt. § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag gilt entsprechend.

 

Die übrigen stimmberechtigten Mitglieder (Vertreter der Jugendverbände bzw. der sonstigen Träger der freien Jugendhilfe) sind nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen

(§ 28 Abs. 9 der Geschäftsordnung für den Kreistag). Diesbezügliche Vorschläge werden bis zur Kreistagssitzung vorgelegt.

 

Für jedes zu wählende stimmberechtigte Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die nicht dem Kreistag angehörenden stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder müssen ihren Wohnsitz im Bezirk des örtlichen Trägers oder eines unmittelbar benachbarten örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe haben (§ 5 AGKJHG).

 

Das vorsitzende Mitglied und das stellvertretende vorsitzende Mitglied werden von den stimmberechtigten Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählt (§ 5 AGKJHG).

 

B) Beratende Mitglieder

Neben den stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende beratende Mitglieder an:

 

1. Leiter(-in) der Verwaltung des Jugendamts

2. Beauftragte(r) für Jugendsachen der Polizei                              

3. ein(e) Richter(-in) des Familien-, Vormundschafts- oder Jugendgerichts

4. ein(e) Vertreter(-in) des Arbeitsamtes

5. ein(e) Lehrer(-in)

6. eine Fachkraft des Gesundheitsamtes

7. eine kommunale Frauenbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau

8. ein(e) Vertreter(-in) der Interessen ausländischer junger Menschen

9. eine weitere Fachkraft des Jugendamt

10. ein(e) Vertreter(-in) des Kreisjugendringes

11. ein(e) Vertreter(-in) der evangelischen Kirche

12. ein(e) Vertreter(-in) der katholischen Kirche

13. ein(e) Vertreter(-in) der jüdischen Kultusgemeinde

14. zwei Personen der Verbandsgemeinden

15. ein(e) Vertreter(in) der gewählten Elternvertretungen der Kinder in Kindertagesstätten.

 

Gemäß der Satzung des Landkreises Kusel für das Jugendamt werden die Vertreter(innen) der Verbandsgemeinden sowie der/des Vertreterin/Vertreters der gewählten Elternvertretungen der Kinder in Kindertagesstätten ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl vom Kreistag gewählt. Die jeweiligen Personen sowie deren Stellvertreter werden bis zur Kreistagssitzung benannt.

 

Für die Wahl beratenden Mitglieder der Verbandsgemeinden und der Elternvertretungen der Kinder in Kindertagesstätten lagen der Verwaltung folgende Wahlvorschläge vor.

 

 

 

Zwei Personen der Verbandsgemeinden

 

 

Verbandsgemeinde Kusel

Ralf Spacky

Kusel

Robin Emrich

Konken

Charlotte Spitzer

Kusel

Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg

Frank Heil

Gries

Wolfgang Weber

Schönenberg-Kübelberg

Urban Braun

Schönenberg-Kübelberg

Johannes Huber

Brücken

Verbandsgemeinde Altenglan

Christina Emrich

Erdesbach

Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler

Wolfgang Stemmler

Nanzdietschweiler

 

 

 

 

Elternvertretungen der Kinder in Kindertagesstätten

Kindergarten Waldmohr

Melanie Kamara

Waldmohr

Protestantischer Kindergarten Kusel

Christina Kreutz-Becker

Blaubach

Sandra Anedda

Kusel

Katholischer Kindergarten Nanzdietschweiler

Patricia Krupp

Nanzdietschweiler

Katholischer Kindergarten Kusel

Melanie Maldener

Kusel

Kindergarten Herschweiler-Pettersheim

Nadine Schäfer

Herschweiler-Pettersheim

 

 

Von der Verwaltung wurden zwei Vertreter der Verbandsgemeinden und ein Elternvertreter vorgeschlagen und in den Wahlvorschlag eingearbeitet.

 

Für die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.

 

 

Wahlvorschläge Jugendhilfeausschuss

Mitglied

Stellvertreter

1

SPD

Gerold Lofi

Pia Bockhorn

2

SPD

Inge Lütz

Jürgen Kreischer

3

CDU

Therese Feuchtner

Sven Eckert

4

CDU

Markus Arnold

Katharina Marchetti

5

FWG

Birgit Gehm-Schmitt

Margot Schillo

1

anerkannte Jugend-verbände

Petra Seibert

Daniel Größl

2

Michaela Rohe

Kirsten Marquardt

1

freie  Jugend-verbände

Toni Klein-Moog

Lauder Antes

2

Harald Luft

Elke Trotzki

1

Verbands-gemeinden

Ralf Spacky

Christina Emrich

2

Wolfgang Stemmler

Frank Heil

1

Elternver-tretungen

Patricia Krupp

Sandra Anedda

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

38

0

0