TOP Ö 5: Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss zu.

 


Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises sind aufgrund des § 57 LKO die Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 110) anzuwenden. Danach legt der Landrat den Jahresabschluss und den Gesamtabschluss dem Kreistag zur Prüfung vor. Der Jahresabschluss und der Gesamtabschluss sollen zuvor durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft werden. Die weiteren Aufgaben und Befugnisse des Rechnungsprüfungsausschusses sind in § 112 GemO geregelt.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises bildet der Kreistag einen Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser besteht gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises aus 9 Mitgliedern. Die Mitglieder und die Stellvertreter sind aus der Mitte des Kreistages zu wählen.

 

Abweichend von § 40 LKO wählt der Ausschuss ein Kreistagsmitglied zum Vorsitzenden

(§ 110 Abs. 1 Satz 2 GemO).

 

Für die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.

 

 

Wahlvorschläge Rechnungsprüfungsausschuss

Mitglied

Stellvertreter

1

SPD

Rudi Agne

Andrea Schneider

2

SPD

Jürgen Kreischer

Frank Aulenbacher

3

SPD

Frieder Haag

Erwin Reiber

4

CDU

Pius Klein

Josef Weis

5

CDU

Katharina Marchetti

Christoph Lothschütz

6

CDU

Rosemarie Saalfeld

Sven Eckert

7

FWG

Hans Schlemmer

Olaf Radolak

8

FWG

Herwart Dilly

Helge Schwab

9

GRÜNE

Patricia Altherr

Wolfgang Frey

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

38

0

0