Sitzung: 26.02.2014 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0314/2014/1
Beschluss:
Entsprechend der
Empfehlung des Schulträgerausschuss ermächtigt der Kreisausschuss die
Verwaltung, der Schule ab dem 01.08.2014 die Bezeichnung
Paul-Moor-Förderschule Kusel
Schule mit dem
Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
zu verleihen.
Die
Jakob-Muth-Schule Kusel, Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche
Entwicklung, hat den Landkreis als Schulträger gebeten, den Namen der Schule zu
ändern.
In Kusel gibt es
derzeit zwei Jakob-Muth-Schulen. Dies ist zum einen die Jakob-Muth-Schule mit
den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache sowie die Jakob-Muth-Schule, Schule
mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung. Beide Schulen sind
rechtlich selbständig und in unterschiedlichen Gebäuden in der Hollerstraße
beheimatet. Jede Schule hat sich entsprechend ihres jeweiligen Förderschwerpunktes
ein eigenes Profil erarbeitet.
Aufgrund der
Namensgleichheit dieser beiden Schulen werden diese in der Öffentlichkeit
jedoch oft als eine gemeinsame Schule angesehen. Die Aktivitäten jeder einzelnen
Schule werden daher von der Öffentlichkeit nicht richtig abgegrenzt bzw.
wahrgenommen. Dies erschwert der jeweiligen Schule die Außendarstellung.
Nachdem die
Gesamtkonferenz, der Elternbeirat sowie der Schulausschuss jeweils einstimmig
einer Schulnamensänderung zugestimmt haben, bittet die Schulleitung der
Jakob-Muth-Schule G die Kreisverwaltung als Schulträger, den Namen der Schule
in Paul-Moor-Förderschule abzuändern. Informationen zu Paul Moor sind
beigefügt.
Nach § 91 Abs. 4
Schulgesetz verleiht der Schulträger der Schule eine Bezeichnung, in der die
Schulart und die Schulsitzgemeinde anzugeben sind. Innerhalb der Schule ist
dazu die Anhörung des Schulausschusses (§ 48 Abs. 2 SchulG) und das Benehmen
des Schulelternbeirates (§ 40 Abs. 5 Ziffer 4 SchulG) erforderlich.
Von der Verwaltung
wird empfohlen, dass die Änderung der Bezeichnung der Schule mit Beginn des
neuen Schuljahres 2014/15 wirksam wird.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |