TOP Ö 1: Namensänderung der Jakob-Muth-Schule Kusel (Förderschule G)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Schulträgerausschuss ermächtigt der Kreisausschuss die Verwaltung, der Schule ab dem 01.08.2014 die Bezeichnung

 

Paul-Moor-Förderschule Kusel

Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung

 

zu verleihen.

 


Die Jakob-Muth-Schule Kusel, Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung, hat den Landkreis als Schulträger gebeten, den Namen der Schule zu ändern.

 

In Kusel gibt es derzeit zwei Jakob-Muth-Schulen. Dies ist zum einen die Jakob-Muth-Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache sowie die Jakob-Muth-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung. Beide Schulen sind rechtlich selbständig und in unterschiedlichen Gebäuden in der Hollerstraße beheimatet. Jede Schule hat sich entsprechend ihres jeweiligen Förderschwerpunktes ein eigenes Profil erarbeitet.

 

Aufgrund der Namensgleichheit dieser beiden Schulen werden diese in der Öffentlichkeit jedoch oft als eine gemeinsame Schule angesehen. Die Aktivitäten jeder einzelnen Schule werden daher von der Öffentlichkeit nicht richtig abgegrenzt bzw. wahrgenommen. Dies erschwert der jeweiligen Schule die Außendarstellung.

 

Nachdem die Gesamtkonferenz, der Elternbeirat sowie der Schulausschuss jeweils einstimmig einer Schulnamensänderung zugestimmt haben, bittet die Schulleitung der Jakob-Muth-Schule G die Kreisverwaltung als Schulträger, den Namen der Schule in Paul-Moor-Förderschule abzuändern. Informationen zu Paul Moor sind beigefügt.

 

Nach § 91 Abs. 4 Schulgesetz verleiht der Schulträger der Schule eine Bezeichnung, in der die Schulart und die Schulsitzgemeinde anzugeben sind. Innerhalb der Schule ist dazu die Anhörung des Schulausschusses (§ 48 Abs. 2 SchulG) und das Benehmen des Schulelternbeirates (§ 40 Abs. 5 Ziffer 4 SchulG) erforderlich.

 

Von der Verwaltung wird empfohlen, dass die Änderung der Bezeichnung der Schule mit Beginn des neuen Schuljahres 2014/15 wirksam wird.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0