Sitzung: 18.12.2013 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Torsten Erb, Abteilungsleiter der Sicherstellung, stellte den Versorgungsatlas der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz vor. Zu Beginn seiner Ausführungen hob Herr Erb hervor, dass der Kreistag des Landkreises Kusel als erster Kreistag in Rheinland-Pfalz den Kreisatlas von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgestellt bekomme, wenngleich dieser bereits in einigen Landkreisen erschienen sei. Mit dem Kreisatlas, welcher den Mitgliedern des Kreistags ausgeteilt sei, wolle die Kassenärztliche Vereinigung die Diskussion anregen und zur Objektivierung des Themas beitragen.
Nach einer kurzen Vorstellung seiner Person und der
Kassenärztlichen Vereinigung ging er auf die Entwicklung und Strukturen der
Bevölkerung ein. Im Zusammenhang mit der Bereitschaftsdienstorganisation wies
er darauf hin, dass die Einwohner des Landkreises Kusel durchschnittlich eine
Fahrdistanz von 12,5 Kilometern benötigen, um ihre zuständige
Bereitschaftsdienstzentrale zu erreichen. Lediglich 12 Prozent der Einwohner
müssten mehr als 20 Kilometer zurücklegen. Zur Arztsituation erklärte er, dass
im Landkreis Kusel derzeit 49 Hausärzte und 45 Fachärzte, insgesamt also 94
Vertragsärzte, tätig seien. Die Differenz zu den 91 Versorgungsaufträgen sei im
Vergleich zum Landesdurchschnitt auffällig gering. Das mittlere Alter der
aktiven Hausärzte im Landkreis Kusel betrage 58 Jahre und der Fachärzte 52
Jahre. 63 Prozent der Hausärzte seien bereits über 54 Jahre alt und es entstehe
hier ein Nachbesetzungsbedarf, wenngleich die Regelaltersgrenze aufgehoben
worden sei. Anschließend erläuterte er die räumliche Verteilung der
Vertragsärzteschaft im Landkreis Kusel. Durch den hohen Anteil von Vertragsärzten im Alter von über 54
Jahren werde bis 2020 mit einem Nachbesetzungsbedarf von 29 zugelassenen
Hausärzten (63 %) und 2 angestellten Hausärzten (67 %) gerechnet. Nach der
Bedarfsplanung verfüge der Landkreis Kusel derzeit über eine formal gute
Versorgungsrate. Die durchschnittliche Fahrdistanz im Kreis Kusel zum
nächstgelegenen Hausarzt betrage 2 Kilometer. Der Landesdurchschnitt liege bei
1,4 Kilometer. Die Hausarztpatienten im Landkreis Kusel legten jedoch
durchschnittlich 5,2 Kilometer zurück, was beispielsweise auf persönliche
Präferenzen, Arbeitswege usw. zurückzuführen sei. Sodann ging er auf die
Patientenzahlen nach Altersklassen ein und wies darauf hin, dass die
Behandlungshäufigkeit im Landkreis Kusel etwa 10 Prozent über dem
Landesdurchschnitt liege. Die Prognose der Hausarzt-Patientenzahlen zeige eine
deutliche Zunahme der über 65-Jährigen, jedoch komme es insgesamt zu einem
deutlichen Rückgang von ca. 10 %. Zum Schluss seines Vortrags ging er auf die
Krankheitslast der Bevölkerung ein und erklärte, dass der Landkreis Kusel mit
20,5 % im Vergleich zum Land einen überdurchschnittlichen Anteil multimorbider
Patienten aufweise.
Der Vorsitzende
bedankte sich bei Herr Erb für seinen Bericht und wies darauf hin, dass sich die
Westpfalzklinikum GmbH dort, wo die ambulante gesundheitliche Versorgung nicht
durch nachrückende Ärzte sichergestellt werden könne, grundsätzlich engagieren
wolle. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sehe eine entsprechende
Regelung zur Zulassung von Krankenhäusern in vor.
Herr Dr. Leo Reiser
(CDU) sprach die Situation im nördlichen Landkreis an und wies darauf hin, dass
es sehr schwierig sei, Arztstellen wieder zu besetzen. Auch Herr Michael Kolter
(CDU) verwies auf den im Kreisatlas projizierten altersbedingten
Nachbesetzungsbedarf, wonach den auf Seite 39 genannten Gemeinden sogar der
Verlust der hausärztlichen Versorgung drohe, wenn keine Nachfolger gefunden
werden. Er kritisierte, dass in den Richtlinien zur Förderung der ärztlichen
Versorgung im ländlichen Raum die Verbandsgemeinden Wolfstein und Lauterecken
nicht genannt werden. Vor dem Hintergrund der zukünftigen Entwicklung habe er
sich deshalb mit einem Schreiben an das Gesundheitsministerium gewandt.
Außerdem sei die ambulante gesundheitliche Versorgung zwar grundsätzlich
Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung, jedoch müssen sich auch die
kommunalen Vertreter in die Pflicht nehmen lassen und nannte die medizinischen Versorgungszentren als
Stichwort. Vor dem Hintergrund, dass Herr Erb dem Landkreis Kusel eine formal
gute ärztliche Versorgung attestiere, schilderte Herr Detlef Bojak (SPD)
anschließend seine persönlichen Erfahrungen und stellte in Frage, ob diese mit
Blick auf die Wartezeiten tatsächlich für den Bereich der Fachärzte gegeben
sei. Da sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt habe, für gesetzlich Versicherte die Wartezeit auf einen
Arzttermin deutlich reduzieren zu wollen, bestätige dies wohl seine Eindrücke
und ihn würde deshalb interessieren, welche Erfahrungen die Kassenärztliche
Vereinigung hinsichtlich der Wartezeiten habe und welche Chance man dort für
eine Verkürzung sehe.
Zusammenfassend
ging Herr Erb zunächst auf die Problematik hinsichtlich der praktischen
Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Wartezeit bei einer Überweisung
zum Facharzt ein. Bei entsprechenden Hinweisen bezüglich unangemessener
Wartezeiten nehme die Kassenärztliche Vereinigung dies zum Anlass, die
entsprechenden Vertragsärzte in einem Gespräch auf ihre Pflichten aufmerksam zu
machen. Auf die Fragen von Herr Dr. Leo Reiser erklärte er, welche
Möglichkeiten der Gesetzgeber für die Verbesserung der ärztlichen Versorgung
geschaffen habe und wies auf die Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung
Rheinland-Pfalz zur Niederlassung von neuen Vertragsärzten hin.
Abschließend erklärte der Vorsitzende, dass man in der Frage, wie man dem drohenden Ärztemangel begegnen wolle, gerne mit der Kassenärztlichen Vereinigung konstruktiv und kreativ zusammenarbeiten wolle und bat er Herrn Erb, die vorgebrachten Hinweise der Kreistagsmitgliedern mitzunehmen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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