TOP Ö 1: Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2013/14

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Kindertagsstättenbedarfsplan.


Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses lag der Entwurf des Kindertagesstättenbedarfsplanes vor. Die zuständige Sachbearbeiterin des Kreisjugendamts, Frau Müller, wies zu Beginn ihrer Ausführungen darauf hin, dass der diesjährige Kindertagesstättenbedarfsplan anders als bisher aufgebaut sei und noch mehr Informationen biete. Zusätzlich zum Ausbau der Ganztagsbetreuung und der Versorgung der Zweijährigen stelle die diesjährige Bedarfsplanung auch die Umsetzung des gesetzlichen Betreuungsanspruchs der Einjährigen zum 01.08.2013 dar. Auch werden die einzelnen Bedarfe nunmehr zum jeweiligen Monatsersten und nicht mehr lediglich zum Stichtag 31.08. aufgeführt.

 

Anschließend erläuterte Frau Müller anhand einer Beamer-Präsentation die Entwicklung der Bedarfsplanung. Sie stellte voran, dass der Vergleich der Betreuungsquote zeige, dass der Landkreis Kusel inzwischen weit über dem Landesdurchschnitt liege. Anhand einer Übersicht über die vorhandenen Regelplätze im Verhältnis zu den 3-6jährigen im Landkreis Kusel sowie einer Übersicht über die Kleinkindplätze, erläuterte sie, dass der Betreuungsbedarf anspruchsgerecht gedeckt werden könne. Diese Übersicht, die den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ausgeteilt war, werde dem Kindertagesstättenbedarfsplan noch hinzugefügt, so Frau Müller. Die Platzkapazitäten seien so angelegt, dass sie mindestens 75 % der Zweijährigen und 30 % der Einjährigen aufnehmen können. Bei einem prognostizierten Nutzungswert von 30 % der Einjährigen handele es sich um eine landesweite Prognose, der im Landkreis Kusel mit einer tatsächlichen Inanspruchnahme von 9,1 % noch weit unterschritten werde. Die Betreuungsquote der Zweijährigen liege im Landkreis Kusel dagegen über dem Landesdurchschnitt. Anschließend ging sie auf die Entwicklungen in den Verbandsgemeinden jeweils im Einzelnen ein. Dort, wo der Betreuungsbedarf ausnahmsweise nicht durch einen Kindertagesstättenplatz erfüllt werden könne, würden entsprechend Tagespflegeplätze zur Verfügung stehen. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, die Kinder verbandsgemeindeübergreifend in Einrichtungen aufzunehmen.

 

Weiterhin führte sie aus, dass nachdem sich zwischenzeitlich bereits an einigen Standorten abgezeichnet habe, dass mit der genehmigten Gruppenstruktur die Betreuung nicht gewährleistet werden könne, man in diesem Jahr 35 neue Kleinkindplätze eingerichtet habe. Neben den in der vorangegangenen Sitzung angesprochenen Veränderungen wurden am Standort Gries und am Standort Brücken zusätzlich Plätze eingerichtet. Insgesamt stehen somit jetzt 573 Kleinkindplätze zur Verfügung. Die tatsächliche Belegung der Kleinkindplätze im Kindergartenjahr 2012/2013 habe bei rd. 70 % gelegen. Das Ganztagsbetreuungsangebot sei erneut deutlich ausgebaut worden und 105 neue Plätze geschaffen worden. Insgesamt stehen jetzt 1174 Ganztagsplätze in mittlerweile 39 von 45 Kindertagesstätten zur Verfügung. Nachdem sie die Entwicklung der Ganztagsangebote kurz ansprach, ging sie auf die Entwicklung der Tagespflegeplätze sowie die angebotenen Sprachfördermaßnahmen ein. Zum Schluss verwies sie auf die erfreuliche Steigerung der Geburtenzahlen im Vergleich zu den Vorjahren.

 

Anschließend beantworteten Frau Müller und Herr Leonhard Müller Fragen der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Nachdem im Anschluss an die Vorstellung der Bedarfsplanung zunächst Tagesordnungspunkt 2 behandelt wurde (vgl. Einleitung), wurde nach Erscheinen von Herrn Bauer sodann über die Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplans abgestimmt. Zuvor hatte Herr Bauer Gelegenheit, Fragen zu stellen.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

6

0

0