TOP Ö 7: Geschäftsverteilung

Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt die Änderungen der Dezernatsverteilung zur Kenntnis und stimmt der Übertragung von Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises auf den leitenden staatlichen Beamten, Herrn Horst- Dieter Schwarz, gemäß § 56 I LKO zu

 

 


Aufgrund des Sachzusammenhangs wurden die Tagesordnungspunkte 7.1 und 7.2 zusammen behandelt.

 

Der Vorsitzende erläuterte anhand einer Beamer-Präsentation die vorgesehenen Änderungen der Verwaltungsorganisation. Danach sei beabsichtigt, die Abteilung 2 - Kommunales, Schule, Kultur und Recht - aufzulösen und die dazugehörigen Referate, mit Ausnahme des Aufgabengebietes ÖPNV, in die Abteilung 1 einzugliedern. Das Aufgabengebiet Öffentlicher Personennahverkehr soll hingegen künftig bei der Abteilung Ordnung und Verkehr, welche künftig als Abteilung 2 geführt werde, angesiedelt werden. Er begründete die Maßnahme und wies darauf hin, dass dies mit der bisherigen Leiterin der Abteilung 2 auch grundsätzlich abgestimmt sei.

 

Im Zuge dieser Umstrukturierung sei künftig vorgesehen, die allgemeinen  Rechtsangelegenheiten, den Kreisrechtsausschusses und dessen Geschäftsstelle sowie die Kommunalaufsicht in einem Rechtsamt zusammenzufassen. Die Leitung werde vom leitenden staatlichen Beamten, Herrn Horst-Dieter Schwarz, übernommen. Daneben übernehme Herr Schwarz die Dezernatsleitung der Abteilung 5 – Umwelt, Planung und Bauen -. Die bisherige Dezernatsleitung von Herrn Schwarz in Bezug auf die Abteilung 6 – Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste - übernehme Frau Ulrike Nagel. Die Abteilung 6 werde dann künftig als Abteilung 3 geführt. Außerdem verbleibe neben dem Westpfalz Klinikum auch der Aufgabenbereich Zweckverband Tierkörperbeseitigung bei Herrn Schwarz.

 

Durch diese Maßnahmen werde die Verwaltungsorganisation weiter gestrafft und man spare somit u.a. eine Abteilungsleiterstelle ein.

 

Durch die Übertragung von neuen Aufgabengebieten auf den leitenden staatlichen Beamten, die auch den Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten betreffen, bedarf diese Änderung gemäß § 56 I LKO der Zustimmung des Kreistages.

 

Die Mitglieder des Kreistags nahmen die Information über die Änderungen der Dezernatsverteilung zur Kenntnis. Bevor über die Angelegenheit abgestimmt wurde, erklärte der Vorsitzende, dass den Kreistagsmitglieder der neugefasste Verwaltungsgliederungsplan mit der Niederschrift übersandt werde.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

30

0

0