TOP Ö 5: Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO,
hier: Genehmigung zur Annahme von Spenden

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.

 


Gemäß Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom

21.12.2007 sind Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet der Kreisausschuss.

 

Folgende Spenden wurden dem Landkreis Kusel für Schulen und die Wasserburg Reipoltskirchen angeboten und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:

 

 

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung/Verwendungszweck

Höhe der Zuwendung

Zuwendungsempfänger

 

Kreissparkasse Kusel

 

 

 

 

Geldzuwendungen für Investitionen

 

 

 

 

 

3.400,00 €

50.000,00 €

50.000,00 €

103.400,00 €

 

 

Jakob-Muth-Sch.L,Kusel

Gymnasium Kusel

Wasserb.Reipoltskirchen

 

 

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0