Sitzung: 27.09.2013 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0266/2013
Beschluss:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.
Gemäß Landesgesetz
zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom
21.12.2007 sind
Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Über die
Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet der Kreisausschuss.
Folgende Spenden
wurden dem Landkreis Kusel für Schulen und die Wasserburg Reipoltskirchen
angeboten und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne
Beanstandungen geprüft:
Zuwendungsgeber |
Art der Zuwendung/Verwendungszweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungsempfänger |
Kreissparkasse
Kusel |
Geldzuwendungen
für Investitionen |
3.400,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 103.400,00 € |
Jakob-Muth-Sch.L,Kusel Gymnasium Kusel Wasserb.Reipoltskirchen |
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |