TOP Ö 6: Jahresabschluss 2012

Beschluss:

 

Entsprechend den Empfehlungen des Rechnungsprüfungs- und des Kreisausschusses

 

Abstimmungsergebnis zu a): (30 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen)

 

a) stellt der Kreistag den geprüften Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,

    gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO, fest, nimmt die geprüften Anlagen 

    zum Jahresabschluss zur Kenntnis und

 

Abstimmungsergebnis zu b): (30 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen)

 

b) erteilt dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1  

    Satz 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.

 

 


Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2012 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrats geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem Jahresabschluss zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:

 

- Jahresabschluss 2012 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss

- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung vom 29.11.2013

  einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4   

  GemO.

 

Diese Unterlagen lagen den Mitgliedern des Kreistags ebenfalls vor. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 2 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 3, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses war der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss spricht gegenüber dem  Kreisausschuss bzw. Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Jahresabschluss 2012, wie von der Verwaltung vorgelegt, festzustellen und dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten die Entlastung zu erteilen.

 

Da alle drei Kreisbeigeordneten den Landrat im Prüfungszeitraum vertreten haben, führte während dieses Tagesordnungspunktes das älteste anwesende Kreistagsmitglied, Herr Detlef Bojak, den Vorsitz. Herr Landrat Dr. Hirschberger und die Kreisbeigeordneten nahmen unter den Zuhörern Platz.

 

Nachdem Herr Bojak feststellte, dass den Kreistagsmitgliedern die Unterlagen zum Jahresabschluss vollständig vorlagen, übergab er das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Rudi Agne (SPD). Herr Agne zeigte zunächst die Eckdaten des Jahresabschlusses 2012 auf und erklärte, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss mit seinen Anlagen risikoorientiert geprüft habe. Anschließend berichtete er über das Prüfungsverfahren. Zusammenfassend erklärte, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt habe und verlas anschließend das Prüfungsergebnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe ihn ermächtigt, dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag den vorliegenden Prüfungsbericht abzugeben. Außerdem habe das Gremium einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, den Jahresabschluss festzustellen und dem Kreisvorstand die Entlastung zu erteilen. Der Kreisausschuss habe in seiner Sitzung am 09.12.2013 ebenfalls eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben. Weiterhin wies er darauf hin, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom Rechnungsprüfungsamt über dessen unterjährigen Prüfungen unterrichtet worden sei. Auch hierzu wurden keine Einwände erhoben.

 

Nachdem keine Fragen vorgebracht wurden, stellte Herr Bojak die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Kreisvorstands jeweils gesondert zur Abstimmung.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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