Eilentscheidung:
Am 08.07.2013 wurde durch den
Landrat per Eilentscheidung beschlossen, wie von der
Verwaltung vorgeschlagen, die
Arbeiten für die Bodenverbesserung
durch eine Erhöhung der Dicke der Schottertragschicht zu
der geprüften Brutto-Angebotssumme in Höhe von 10.951,99 € an die Firma AVE GmbH, 66606 St. Wendel –
Hoofzu vergeben.
Der Kreisvorstand
stimmte der Eilentscheidung am 08.07.2013 zu.
Die Mitglieder des
Kreisausschusses erhoben gegen die Eilentscheidung keine Einwände.
Bei den
Bauarbeiten am Schulhof wurde festgestellt, dass der Untergrund des Baugeländes
nicht die erforderliche Festigkeit aufweist.
Durch die
vorherigen Projekte am Gymnasium war im Vorfeld schon bekannt, dass eventuelle
Bodenverbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Daher hat das Büro
Megaron in der Ausschreibung eine Position mit Grobschlag vorgesehen, jedoch
nicht für die ganze Fläche des Schulhofs. Die Ausführung dieser Position über
die gesamte Fläche würde wegen Massenmehrung Kosten in Höhe von ca. 19.500,- €
brutto mit sich ziehen.
Das bauleitende
Büro Megaron hat nach Rücksprache mit dem Geologen als Alternative vorgeschlagen,
lediglich die Dicke der Schottertragschicht von 15 auf 25 cm zu erhöhen. Damit
würden die erforderlichen Druckbelastungswerte erreicht. Die ausführende Firma
AVE hat hierfür ein Nachtragsangebot mit einer geprüften Angebotssumme von
10.951,99 € brutto abgegeben.
Die Verwaltung
empfiehlt die Bodenverbesserung durchzuführen und die Fa. AVE aus St. Wendel
mit der Ausführung der zweiten Variante zu beauftragen.
Auftragssumme: 339.507,29
€ brutto
Nachtragssumme: 10.951,99 €
brutto
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Gesamtsumme: 350.459,28
€ brutto
(Kostenberechnung: 454.591,31 € brutto)
Im Haushalt 2013 sind für die Finanzierung der
Neugestaltung der Außenanlage 570.000,- Euro vorgesehen. Dem steht unter
Berücksichtigung der Baunebenkosten eine Vergabesumme/Auftragssumme von bisher
insgesamt rd. 445.000,- Euro gegenüber, so dass Finanzierungsmittel in Höhe von
rd. 125.000,- Euro zur Verfügung stehen.
Ergänzend zu der Vorlage erklärte der
Vorsitzende, dass er bereits in der nicht öffentlichen Kreisausschusssitzung am
08.02.2013 über die Angelegenheit und die Gründe für die Eilentscheidung
informiert habe und in der heutigen Sitzung lediglich nochmals formell über die
Eilentscheidung unterrichtet werden solle.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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