TOP Ö 1: Unterrichtung über Eilentscheidung
hier: Nachtrag zum Gewerk Erd-, Asphalt-, Pflaster-, Entwässerungs- und Landschaftsbauarbeiten im Rahmen der Neugestaltung der Außenanlage als Schulhof am Gymnasium Kusel

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Eilentscheidung:

 

Am 08.07.2013 wurde durch den Landrat per Eilentscheidung beschlossen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Arbeiten für die Bodenverbesserung durch eine Erhöhung der Dicke der Schottertragschicht zu der geprüften Brutto-Angebotssumme in Höhe von 10.951,99 an die Firma AVE GmbH, 66606 St. Wendel – Hoofzu vergeben.

 

Der Kreisvorstand stimmte der Eilentscheidung am 08.07.2013 zu.

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses erhoben gegen die Eilentscheidung keine Einwände.


Bei den Bauarbeiten am Schulhof wurde festgestellt, dass der Untergrund des Baugeländes nicht die erforderliche Festigkeit aufweist.

 

Durch die vorherigen Projekte am Gymnasium war im Vorfeld schon bekannt, dass eventuelle Bodenverbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Daher hat das Büro Megaron in der Ausschreibung eine Position mit Grobschlag vorgesehen, jedoch nicht für die ganze Fläche des Schulhofs. Die Ausführung dieser Position über die gesamte Fläche würde wegen Massenmehrung Kosten in Höhe von ca. 19.500,- € brutto mit sich ziehen.

 

Das bauleitende Büro Megaron hat nach Rücksprache mit dem Geologen als Alternative vorgeschlagen, lediglich die Dicke der Schottertragschicht von 15 auf 25 cm zu erhöhen. Damit würden die erforderlichen Druckbelastungswerte erreicht. Die ausführende Firma AVE hat hierfür ein Nachtragsangebot mit einer geprüften Angebotssumme von 10.951,99 € brutto abgegeben.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Bodenverbesserung durchzuführen und die Fa. AVE aus St. Wendel mit der Ausführung der zweiten Variante zu beauftragen.

 

Auftragssumme:                    339.507,29 € brutto

Nachtragssumme:                   10.951,99 € brutto

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Gesamtsumme:                     350.459,28 € brutto

 

(Kostenberechnung:              454.591,31 € brutto)

 

Im Haushalt 2013 sind für die Finanzierung der Neugestaltung der Außenanlage 570.000,- Euro vorgesehen. Dem steht unter Berücksichtigung der Baunebenkosten eine Vergabesumme/Auftragssumme von bisher insgesamt rd. 445.000,- Euro gegenüber, so dass Finanzierungsmittel in Höhe von rd. 125.000,- Euro zur Verfügung stehen.

 

Ergänzend zu der Vorlage erklärte der Vorsitzende, dass er bereits in der nicht öffentlichen Kreisausschusssitzung am 08.02.2013 über die Angelegenheit und die Gründe für die Eilentscheidung informiert habe und in der heutigen Sitzung lediglich nochmals formell über die Eilentscheidung unterrichtet werden solle.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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