Sitzung: 28.08.2013 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 0256/2013
Beschluss:
Der Verbandsgemeinde
Wolfstein wird für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahme zur Schaffung von 5 zusätzlichen U3-Plätzen in der
Kindertagesstätte Kreimbach-Kaulbach ein Zuschuss des Landkreises in Höhe von
20.000,00 € bewilligt.
Herr Michael Kolter
(CDU) wirkte wegen Sonderinteresse als Bürgermeister der Verbandsgemeinde
Wolfstein nicht mit.
Die vorhandenen 7 Kleinkindplätze (U 3-Plätze) sind bedarfsgerecht um
fünf weitere U3-Plätze zu erweitern. Im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens
ist gefordert, das Raumkonzept entsprechend den Bedürfnissen von Kleinkindern
zu verbessern. Dies kann durch die Umbau- und Erweiterungsmaßnahme unter
Einbeziehung des bisherigen Feuerwehrgerätehauses der Ortsgemeinde
Kreimbach-Kaulbach sowie unter gleichzeitiger Umnutzung bereits vorhandener
Räume erreicht werden. Neu geschaffen bzw. neu gestaltet werden 1 Gruppenraum,
1 Förderraum, 1 Schlafraum, 1 Wickelraum,
1 Speiseraum, 1 Abstellraum, 1 Personal-WC, 1 Behinderten-WC und ein
Leitungsbüro. Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahme betragen 357.288,00 €.
Neben dem Kreiszuschuss sind Fördermittel beim Land Rheinland-Pfalz und
aus dem Investitionsprogramm „Kindesbetreuungsfinanzierung 2013-2014“ aus
Mitteln des Bundes (Fiskalpakt) beantragt.
Förderung von
zusätzlichen U3-Plätzen nach den Zuschussrichtlinien des Landkreises:
Nach Nr. 1.4 der Zuschussrichtlinien des Landkreises beträgt der
Kreiszuschuss für
je neuem U3-Platz 4.000,-- €, für
5 Plätze demnach 20.000,-- €, höchstens jedoch 90 % der zuwendungsfähigen
Kosten nach Abzug von Zuwendungen Dritter.
Danach ergibt sich folgende Berechnung:
Zuwendungsfähigen Kosten nach Nr. 1.3. Buchst.a) und b)
der Kreisrichtlinien: 296.368,80
€
abzüglich Zuwendungen Dritter
- Landeszuwendung 20.000,00 €
- Bundesmittel Fiskalpakt 192.935,52
€ verbleibende zuwendungsfähige
Kosten 83.433,28 €
hiervon 90 % 75.089,95 €
Demnach ist die
Pauschalförderung in Höhe von 20.000,00
€ als Kreiszuschuss zu gewähren.
Im
Investitionshaushalt des Landkreises für 2013 sind die Zuschussmittel bei der
Leistung 36502 bereitgestellt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
8 |
0 |
0 |