TOP Ö 2: Neubau einer Fischaufstiegsanlage beim Wehr der Streitmühle am Glan in Altenglan
hier: Bereitstellung überplanmäßiger Auszahlungen

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Mit der Maßgabe, dass der Gesamtkreditbedarf für das Jahr 2013 nicht überschritten wird, stimmt der Kreisausschuss dem Bau der Fischaufstiegsanlage Streitmühle in Altenglan mit der obengenannten Kostenschätzung zu und beschließt gemäß § 57 LKO i.V.m. § 100 GemO die sich daraus ergebende Mehrbelastung von 15.000 € überplanmäßig bereitzustellen.


Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer. Die ca. 2,30 m hohe Wehranlage der Streitmühle am Glan in Altenglan ist für Fische und Kleintiere des Gewässers nicht zu überwinden und verhindert somit den natürlichen Austausch der Gewässerfauna innerhalb des Flusses.

 

Das vorhandene Wehr soll durch eine Fischaufstiegsanlage durchgängig gestaltet werden. Die vorhandene vom Mühlenbetreiber selbst vor Jahren errichtete Fischaufstiegsanlage ist nicht funktionstüchtig und soll beseitigt werden.

 

Das Vorhaben wird vom Ingenieurbüro Floecksmühle, Aachen, in Zusammenarbeit mit der wasserwirtschaftlichen Fachbehörde (SGD Süd, Regionalstelle Kaiserslautern) geplant.

 

Für den Bau der Fischaufstiegsanlage Streitmühle wurden im Finanzhaushalt 2013

200.000,- € bereitgestellt. Die Gesamtkosten werden sich nach der Kostenberechnung des Planungsbüros Floecksmühle auf nunmehr 350.000,- € belaufen. Es müssten 150.000,- € mehr Auszahlungen geleistet werden als veranschlagt sind. Der ursprünglichen Kostenermittlung wurden die tatsächlichen Kosten der Fischaufstiegsanlage in Erdesbach zugrunde gelegt. Die Mehrkosten resultieren unter anderem auf der höheren Wehranlage, für deren Überwindung zusätzliche Becken erforderlich sind und einem zusätzlichen Bauwerk zur Strömungsdiffusion am Auslauf des Mühlkanals, um die Leitströmung zu verbessern.

 

Das Land gewährt für die Maßnahme eine Zuwendung von 90 % der Kosten. Somit stehen den Mehrauszahlungen in Höhe von 150.000,- € auch Mehreinzahlungen in Höhe von 135.000,- € gegenüber. Diese Mehreinzahlungen berechtigen nach § 15 GemHVO zu Mehrauszahlungen, die nicht als überplanmäßig gelten. Es fallen hier lediglich 15.000,- € überplanmäßige Auszahlungen an, die mit zusätzlichen Investitionskrediten zu finanzieren sind. Diese Mittel können aufgrund sonstiger geringerer Auszahlungen zusätzlich bereitgestellt werden, ohne dass der Gesamtkreditbetrag für das Jahr 2013 überschritten wird.

 

Die Auftragsvergabe soll nach erfolgter Ausschreibung in einer späteren Sitzung des Kreisausschusses beschlossen werden, so dass mit dem Bau ab 01. Oktober begonnen werden kann. Die Fertigstellung ist noch in diesem Jahr vorgesehen.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0