Sitzung: 24.06.2013 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0239/2013
Beschluss:
Mit der Maßgabe, dass der Gesamtkreditbedarf
für das Jahr 2013 nicht überschritten wird, stimmt der Kreisausschuss dem Bau der Fischaufstiegsanlage Streitmühle
in Altenglan mit der obengenannten Kostenschätzung zu und beschließt gemäß § 57
LKO i.V.m. § 100 GemO die sich daraus ergebende Mehrbelastung von 15.000 €
überplanmäßig bereitzustellen.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert die ökologische Durchgängigkeit
der Fließgewässer. Die c
Das vorhandene Wehr soll durch eine Fischaufstiegsanlage durchgängig
gestaltet werden. Die vorhandene vom Mühlenbetreiber selbst vor Jahren
errichtete Fischaufstiegsanlage ist nicht funktionstüchtig und soll beseitigt
werden.
Das Vorhaben wird vom Ingenieurbüro Floecksmühle, Aachen, in
Zusammenarbeit mit der wasserwirtschaftlichen Fachbehörde (SGD Süd,
Regionalstelle Kaiserslautern) geplant.
Für den Bau der Fischaufstiegsanlage Streitmühle wurden im
Finanzhaushalt 2013
200.000,- € bereitgestellt. Die Gesamtkosten werden sich nach der
Kostenberechnung des Planungsbüros Floecksmühle auf nunmehr 350.000,- €
belaufen. Es müssten 150.000,- € mehr Auszahlungen geleistet werden als
veranschlagt sind. Der ursprünglichen Kostenermittlung wurden die tatsächlichen
Kosten der Fischaufstiegsanlage in Erdesbach zugrunde gelegt. Die Mehrkosten
resultieren unter anderem auf der höheren Wehranlage, für deren Überwindung
zusätzliche Becken erforderlich sind und einem zusätzlichen Bauwerk zur
Strömungsdiffusion am Auslauf des Mühlkanals, um die Leitströmung zu
verbessern.
Das Land gewährt für die Maßnahme eine Zuwendung von 90 % der Kosten.
Somit stehen den Mehrauszahlungen in Höhe von 150.000,- € auch Mehreinzahlungen
in Höhe von 135.000,- € gegenüber. Diese Mehreinzahlungen berechtigen nach § 15
GemHVO zu Mehrauszahlungen, die nicht als überplanmäßig gelten. Es fallen hier
lediglich 15.000,- € überplanmäßige Auszahlungen an, die mit zusätzlichen
Investitionskrediten zu finanzieren sind. Diese Mittel können aufgrund
sonstiger geringerer Auszahlungen zusätzlich bereitgestellt werden, ohne dass
der Gesamtkreditbetrag für das Jahr 2013 überschritten wird.
Die Auftragsvergabe soll nach erfolgter Ausschreibung in einer späteren
Sitzung des Kreisausschusses beschlossen werden, so dass mit dem Bau ab 01.
Oktober begonnen werden kann. Die Fertigstellung ist noch in diesem Jahr
vorgesehen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |